Sehr viele Fragen rund um die GmbH betreffen immer wieder das Stammkapital und die Kapitalaufbringung bei Gründung einer GmbH. Das Stammkapital der GmbH und die diesbezüglichen Aufbringungs- und Erhaltungsvorschriften sind quasi der Ersatz für die fehlende Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH. Um sich die Haftungsbeschränkung einer GmbH zu “erkaufen”, muss die Gesellschaft mit einem bestimmten Mindest-Anfangsvermögen gegründet werden. Das Stammkapital der GmbH ist eine feste und gesetzlich festgelegte Größe und bestimmt die Summe der Einlagen, die von den Gesellschaftern in Geld oder geldwerten Einlagen erbracht werden müssen. Sobald die Einlagen der Gesellschafter einmal erbracht sind, darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht mehr an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. [bitte hier weiterlesen..]
Der Geschäftsführer einer GmbH ist Mitglied des Vertretungsorgans einer juristischen Person und wird daher gem. § 14 KSchG grundsätzlich nicht vom Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes erfasst. Dies gilt unabhängig davon, ob er Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist bis auf wenige Ausnahmen auf den Geschäftsführer einer GmbH nicht anwendbar. [bitte hier weiterlesen..]
München bewirbt sich zusammen mit Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land beim IOC um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Willy Bogner als Vorsitzendem der Geschäftsführung erarbeitet hierzu die Bewerbung und führt sie durch. [bitte hier weiterlesen..]
Zu Beginn dieses Jahres gründete Oliver Kahn zusammen mit anderen Gesellschaftern unter fanorakel.de ein Portal für Fußballfans, wo die Meinungen und Stimmungen der Fans in Deutschland gesammelt und ganz im Sinne eines Orakels dargestellt werden. [bitte hier weiterlesen..]
In der Rechtsform der UG & Co. KG lassen sich die Vorteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaft mit geringem Kapitaleinsatz und die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteile einer Kommanditgesellschaft kombinieren. Im Ergebnis bekommt man eine Personengesellschaft mit möglicher Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen einer Unternehmergesellschaft, im Extremfall auf 1 Euro. [bitte hier weiterlesen..]