Kategorie "Gesellschafter"

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Nach der Rechtsprechung des BGH sind sog. Hinauskündigungsklauseln im Gesellschaftsvertrag einer GmbH grundsätzlich unwirksam, da sie gegen die guten Sitten verstoßen und dies nach § 138 BGB zur Nichtigkeit führt. Unter einer Hinauskündigungsklausel versteht man gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund...

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Ein Gesellschafter einer GmbH hat Anspruch auf eine Abfindung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft, sei es infolge einer eigenen Kündigung oder wegen eines Ausschlusses. Dies gilt ebenso für den Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die vertragliche Regelung über die Abfindung eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Gesellschaft gehört zu den wichtigsten Regelungen...

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Eine Sperrminorität eines Gesellschafters in der GmbH ist zu bejahen, wenn er/sie aufgrund der Beteiligung am Stammkapital unliebsame Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung verhindern kann. Die Sperrminorität ist ein wesentliches Kriterium im Rahmen der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung....

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Die GmbH gehört zur Klasse der Kapitalgesellschaften, die stets mit zwei Personengruppen besetzt ist: Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. Die GmbH selbst ist eine juristische Person und somit rechtsfähig. Der Bestand und die Zusammensetzung der Gesellschafter kann sich ohne weiteres ändern, ohne dass dies einen Einfluss auf die GmbH hat. Sie muss jedoch zu jedem Zeitpunkt einen...

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Die Sozialversicherungspflicht angestellter Gesellschafter in der GmbH (mitarbeitende Gesellschafter) beurteilt sich nach ihrer Rechtsmacht, die Gebundenheit an Weisungen der Geschäftsführer aufzuheben. Ganz aktuell, aber etwas am Rande hat das Bundessozialgericht (BSG) die Kriterien zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht einer angestellten Gesellschafterin einer GmbH bestätigt und verfeinert....

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Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages sind zur Gestaltung der Sozialversicherungspflicht der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig ungeeignet. Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung ist letztendlich, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer auf Basis bestehender Verträge dauerhaft die rechtliche Möglichkeit besitzt, nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung jederzeit abzuwenden. Der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die...

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