Die Gewerbesteuer ist die maßgebliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden Deutschlands und in dieser Form eine “deutsche Spezialität”. Es handelt sich gem. § 3 Abs. 2 AO um eine Realsteuer. Die Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich jeden Gewerbebetrieb in Deutschland. GmbH und UG haftungsbeschränkt sind kraft Rechtsform und unabhängig vom Unternehmensgegenstand immer ein Gewerbebetrieb und somit gewerbesteuerpflichtig.
Inhalt:
- Rechtsgrundlage zur Erhebung der Gewerbesteuer
- Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer
- Verfahren zur Festsetzung der Gewerbesteuer
- Schema zur Berechnung der Gewerbesteuer
1. Rechtsgrundlage zur Erhebung der Gewerbesteuer
Rechtsgrundlage für Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), das durch die GewStDV und die Gewerbesteuer-Richtlinien ergänzt wird. Während der Gesetzgeber ursprünglich nur die Ertragskraft eines Gewerbebetriebs besteuern wollte, wird inzwischen zunehmend auch die Unternehmenssubstanz belastet. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die ertragsunabhängige Belastung der Unternehmenssubstanz zuletzt nochmals erweitert.
2. Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer
Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der um zahlreiche Hinzurechnungen und Kürzungen für gewerbesteuerliche Zwecke korrigiert wird. Die Berechnung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
3. Verfahren zur Festsetzung der Gewerbesteuer
Zunächst erlässt das für die Gesellschaft örtlich zuständige Finanzamt einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag. Hierfür wird der Gewerbeertrag mit der sog. Steuermeßzahl multipliziert, die mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 für alle Gewerbebetriebe auf 3,5 % vereinheitlicht wurde. Der Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag ist ein Grundlagenbescheid, auf dessen Basis die Stadt oder Gemeinde im zweiten Schritt per Gewerbesteuerbescheid die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer festsetzt und anschließend erhebt.
4. Schema zur Berechnung der Gewerbesteuer
Es ergibt sich folgendes Schema zur Berechnung der Gewerbesteuer:
Ausgangsbasis: | Gewinn auf Basis der Vorschriften des EStG/KStG |
+ | Hinzurechnungen, § 8 GewStG |
./. | Kürzungen, § 9 GewStG |
Abrundung auf volle 100 Euro, § 11 Abs. 1 GewStG | |
= | Gewerbeertrag |
./. | Freibetrag, § 11 Abs. 1 GewStG |
= | Maßgebender Gewerbeertrag (Bemessungsgrundlage) |
x | Steuermeßzahl 3,5% (seit 2008) |
= | Steuermeßbetrag |
x | Gewerbesteuerhebesatz der Stadt München = 490% |
= | Zu zahlende Gewerbesteuer an die Stadt München |