Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man in Deutschland eine GmbH kaufen kann, wobei jede Methode ihre spezifischen strategischen Vor- und Nachteile mit sich bringt. Die GmbH gilt als präferierte Rechtsform, um in neue Märkte vorzudringen oder um spezielle Innovationen und Know-how in das eigene Unternehmen zu integrieren. Angesichts der meist erheblichen finanziellen Investitionen ist die Entscheidung für die richtige Methode zum Kauf einer GmbH regelmäßig von großer Tragweite.

Dieser Artikel erläutert die verschiedenen Wege, eine GmbH zu erwerben. Ob durch den Erwerb von Anteilen mittels eines Share-Deals, die Übernahme von Vermögenswerten durch einen Asset-Deal oder mittels komplexerer Transaktionsstrukturen – jede Methode birgt unterschiedliche rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die eine gründliche Bewertung erfordern.

Inhalt:

  1. Rechtliche Grundlagen für den Erwerb einer GmbH
  2. Erwerb der GmbH-Anteile ins Privatvermögen (Share Deal 1)
  3. Erwerb der GmbH-Anteile mit Holding-GmbH (Share Deal 2)
  4. Erwerb der Vermögensgegenstände der GmbH (Asset Deal)

1. Rechtliche Grundlagen für den Erwerb einer GmbH

Wer in Deutschland ein Unter­nehmen kauft, erwirbt eine Gesamt­heit von Sachen und Rechten, materiellen und immateriellen Rechts­gütern und Geschäfts­werten, die einem bestimmten Geschäfts­zweck dienen.

Der Erwerb einer GmbH ist eine besondere Art des Unternehmenskaufs, der neben Fragen des Steuer- und Gesellschaftsrechts in der Regel viele weitere Rechtsbereiche berührt. Von zentraler Bedeutung ist die Entscheidung der Parteien, ob der Unternehmenskauf durch die Übertragung der Geschäftsanteile (Share Deal) oder durch die Übertragung von Vermögensgegenständen (Asset Deal) erfolgen soll.

1.1. GmbH kaufen im Wege des Share Deal

Beim Share-Deal erwirbt der Käufer Anteile an der GmbH direkt von den bisherigen Gesellschaftern, wobei zu unterscheiden ist, ob sich die Anteile später im Privatvermögen des Erwerbers (Share Deal 1) oder in einem Betriebsvermögen (Share Deal 2) befinden. Der Erwerb der Anteile an einer GmbH ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) detailliert geregelt, insbesondere in den §§ 15 ff. GmbHG. Ein zentraler Aspekt ist die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, da es sich um den Verkauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen handelt (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG).

1.2. GmbH kaufen im Wege des Asset Deal

Im Gegensatz zum Share-Deal fokussiert sich der Asset-Deal auf den Erwerb bestimmter oder sämtlicher Vermögensgegenstände einer GmbH, wobei letztere selbst als Verkäuferin fungiert. Ein Asset-Deal ermöglicht eine gezielte Auswahl der zu übernehmenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und bietet somit eine größere Flexibilität bei der Gestaltung der Transaktion. Am Beispiel einer Immobilien-GmbH ist also der Kauf der Anteile der Immobilien-GmbH oder der Kauf der Immobilie direkt möglich, wobei nur die zweite Variante beim Käufer neues Abschreibungsvolumen für die Immobilie generiert.

Der Unternehmenskauf ist nicht explizit im GmbH-Gesetz geregelt, sondern folgt den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den §§ 433 ff. BGB zum Kauf. Allerdings sind die Haftungsregelungen des BGB keine geeignete Grundlage, um der Komplexität eines Unternehmenskaufs gerecht zu werden.

Beide Methoden unterscheiden sich grundlegend in ihrer Struktur und den damit verbundenen rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Unabhängig davon gehören die Due-Diligence-Prüfung, die Kaufpreisfindung sowie die Verhandlung und Gestaltung des Kaufvertrages sowie die Erfüllung regulatorischer Anforderungen zu den zentralen Elementen der Transaktion.

2. Erwerb der GmbH-Anteile ins Privatvermögen (Share Deal 1)

Der Erwerb von GmbH-Anteilen ins Privatvermögen des Käufers – auch bekannt als Share Deal – ist eine häufig praktizierte Methode in der Praxis, um sich an einer GmbH zu beteiligen oder eine solche komplett zu übernehmen.

Der Vorteil des Share Deals besteht darin, dass der Erwerb der GmbH-Anteile trotz der Pflicht der notariellen Beurkundung relativ einfach und direkt zur Übernahme des Unternehmens führt. Der Käufer erwirbt mit der Übernahme der Anteile die unmittelbare Kontrolle der Geschäftsführung und sichert sich die zukünftigen Erträge der Gesellschaft.

Aus steuerlicher Sicht hat diese Methode jedoch einige Nachteile, da die erworbene GmbH-Beteiligung Teil des Privatvermögens des Käufers wird. Gewinnausschüttungen der GmbH an den Gesellschafter sind somit Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen gem. § 20 EStG der Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Allerdings sind etwaige Zinsen für die Finanzierung des Erwerbs über den Sparerfreibetrag hinaus nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abzugsfähig.

Alternativ kann der Erwerber für die Gewinnausschüttung auch die Besteuerung unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beantragen, wenn er zumindest mit 1% am Stammkapital der GmbH beteiligt und für diese beruflich federführend tätig ist (z.B. als Geschäftsführer) oder aber mit mindestens 25 % am Stammkapital der GmbH beteiligt ist. Die Besteuerung unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist insbesondere dann vorteilhafter, wenn der Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner Beteiligung Werbungskosten hatte.

3. Erwerb der GmbH-Anteile mit Holding-GmbH (Share Deal 2)

Der Erwerb von GmbH-Anteilen durch eine Holding-GmbH (Share Deal) ist eine etwas ausgeklügeltere Methode für Unternehmer und Investoren, um sich an einer GmbH zu beteiligen oder diese vollständig zu übernehmen. Im Zentrum dieser Gestaltung steht die Holding-GmbH, die bereits besteht oder zu diesem Zweck gegründet wird. Diese tritt an die Stelle des Erwerbers.

Ein wesentlicher Vorteil dieser Struktur besteht darin, dass zukünftige Gewinnausschüttungen der GmbH an die Muttergesellschaft fließen und unter den Voraussetzungen des § 8b KStG nahezu steuerfrei sind. Das Gleiche gilt für einen Veräußerungsgewinn, falls die Beteiligung später wieder mit Gewinn veräußert wird.

Man kann diese Gestaltung aus steuerlicher Sicht noch optimieren, indem man eine Verschmelzung der Holding-GmbH mit der übernommenen Tochter-GmbH vornimmt, um etwaige Finanzierungskosten des Unternehmenskaufs als Betriebsausgaben vom operativen Gewinn der GmbH gewinnmindernd abzuziehen.

4. Erwerb der Vermögensgegenstände einer GmbH (Asset Deal)

Der Unternehmenskauf im Rahmen eines Asset Deal ist eine alternative Methode zur Übernahme der Geschäftsanteile und fokussiert sich auf die Übernahme einer GmbH im Wege des Erwerbs bestimmter oder sämtlicher Vermögensgegenstände dieser Gesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass nicht die Geschäftsanteile der GmbH Gegenstand des Vertrages sind, sondern bestimmte Wirtschaftsgüter wie Immobilien, Maschinen, Patente, Lizenzen oder andere Rechte. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Übertragung des gesamten Vermögens der GmbH gem. § 311b Abs. 3 BGB ebenfalls der notariellen Beurkundung bedarf.

4.1. Immobilie oder Anteile der Immobilien-GmbH kaufen

Für den Käufer einer Immobilie als Kapitalanlage stehen ebenfalls verschiedene Varianten zur Verfügung, um dieses Vorhaben zu realisieren. Die klassische Variante ist der Privatkauf mit Immobilienfinanzierung über eine Bank. Kaufen mehrere Personen, können diese auch zunächst eine Personengesellschaft gründen, um in deren Namen und auf deren Rechnung die Immobilie zu kaufen. Eine weitere Variante wäre die Gründung einer GmbH zum Kauf der Immobilie. In diesem Artikel vergleichen wir die Vor- und Nachteile des Privatverkaufs mit dem Kauf über eine GmbH. Ich erkläre Ihnen insbesondere die steuerlichen Vorteile der GmbH und wie Sie die Belastung auf 15% reduzieren können.

4.2. Vorteile des Asset Deal

Aus steuerlicher Sicht bietet der Asset Deal vor allem für den Käufer den entscheidenden Vorteil, dass er die Anschaffungskosten für die erworbenen Vermögensgegenstände in den Folgejahren abschreiben kann. Hierzu sind die gesamten Anschaffungskosten auf die erworbenen Wirtschaftsgüter so zu verteilen, dass diese mit dem Verkehrswert in die Bilanz übernommen und in den Folgejahren über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG abgeschrieben werden, sofern nicht besondere Abschreibungsregelungen zur Anwendung kommen. Soweit der Kaufpreis den Verkehrswert sämtlicher materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter übersteigt, handelt es sich um Anschaffungskosten für die bestehende Unternehmensstruktur (Firmenwert), die nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG pauschal über 15 Jahre steuerlich abzuschreiben sind.

Darüber hinaus besteht für den Erwerber die Möglichkeit, etwaige Finanzierungskosten unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Sonderbestimmungen als Betriebsausgaben steuermindernd abzuziehen.

Auch die Durchführung eines Asset Deals erfordert eine umfangreiche Due-Diligence-Prüfung, um den Zustand und Wert der zu erwerbenden Vermögensgegenstände (Assets) genau zu ermitteln. Zudem muss der Vertrag zur Übertragung der einzelnen Assets sorgfältig ausgearbeitet werden, was den Transaktionsprozess im Vergleich zum Share Deal deutlich komplexer gestaltet. In besonderen Fällen ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls die Zustimmung von Dritten erforderlich ist, da nicht alle Verträge automatisch auf den Käufer übergehen.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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