Die Gründung einer GmbH enthält fünf sukzessive Gründungsakte und erfordert die Einschaltung eines Notars. Der Gründungsprozess beginnt mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (§ 2 GmbHG) und endet mit der Bekanntmachung über die Eintragung der GmbH im Handelsregister. Dazwischen erfolgen die Bestellung der Geschäftsführer (§ 6 Abs. 1 GmbHG), die Erbringung der erforderlichen Stammeinlagen durch...
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Gründung"
Die rechtsgeschäftliche Vertretung eines Gesellschafters bei Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages zur GmbH-Gründung ist gem. § 2 Abs. 2 GmbHG zulässig, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Vollmacht selbst notariell beurkundet oder beglaubigt wurde. Seit 01.08.2022 kann die notarielle Errichtung einer solchen Vollmacht auch mittels Videokommunikation gem. §§ 16a bis 16e BeurkG erfolgen....
[ Weiterlesen ]Eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden, wobei die Gesellschafter den Zweck der GmbH im Gesellschaftsvertrag festlegen. Er ist das übergeordnete Ziel, das die Gesellschafter mit der Gründung der GmbH verfolgen. In den meisten Fällen verfolgen die Gesellschafter wirtschaftliche Zwecke mit Gewinnerzielungsabsicht mittels der im Unternehmensgegenstand definierten Tätigkeiten. Letztere werden im Handelsregister...
[ Weiterlesen ]Einer der Hauptzwecke des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist die Ermöglichung der Online-Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ab 01.08.2022. Es folgen Erläuterungen, wie eine solche Online-Gründung in der Praxis aussieht und welche technische Ausstattung hierfür erforderlich ist....
[ Weiterlesen ]Am 01. August 2022 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Hinblick auf die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht in Kraft getreten. Es dient in erster Linie dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen innerhalb der EU grenzüberschreitend zu vereinfachen, um diese...
[ Weiterlesen ]Im Falle einer Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine GmbH ist das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft gem. § 20 ff UmwStG ein zentraler Baustein der Umstrukturierung. Grundsätzlich muss die übernehmende GmbH das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzen. Auf Antrag kann sie das eingebrachte Vermögen auch mit den fortgeführten Buchwerten oder mit...
[ Weiterlesen ]Die Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH ist eine vollwertige Alternative zur Ausgliederung gem. Umwandlungsgesetz (UmwG). Genauso wie bei der Umwandlung im Wege der Ausgliederung ist zu unterscheiden zwischen der Einbringung des Einzelunternehmens zur Neugründung einer GmbH (Sachgründung) und der Einbringung des Einzelunternehmens in eine bestehende GmbH anlässlich einer Kapitalerhöhung....
[ Weiterlesen ]
Die Rolle der Geschäftsführer bei der GmbH-Gründung