Ungeachtet der zahlreichen Vorteile bestehen auch einige Nachteile der GmbH, die bei der Rechtsformwahl durchaus eine Rolle spielen. Insbesondere im Vergleich zum Einzelunternehmen und zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gibt es einige Aspekte, die zu beachten sind. In diesem Artikel werde ich mich daher mit den 10 wichtigsten Nachteilen der GmbH beschäftigen, um Ihnen bei der Rechtsformwahl die wesentlichen Unterschiede aufzuzeigen.

Inhalt:

  1. Kurze Einführung in die Rechtsform der GmbH
  2. 10 Nachteile der GmbH im Überblick
  3. Mindeststammkapital der GmbH
  4. Formalitäten und Gründungskosten der GmbH
  5. Gesetzliche Buchführungspflicht der GmbH
  6. Kein Verlustausgleich auf Ebene der Gesellschafter
  7. Gewerbesteuerpflicht ohne Freibetrag
  8. Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen
  9. Bilanzierungspflicht der GmbH unabhängig vom Umsatz oder Gewinn
  10. Publizitätspflichten der GmbH
  11. Komplizierte und aufwändige Beendigung der GmbH
  12. Notarzwang bei Änderungen der GmbH

1. Kurze Einführung in die Rechtsform der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört wie die Aktiengesellschaft zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Rahmenbedingungen im GmbH-Gesetz (GmbHG) enthalten sind. Es handelt sich um eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von einer oder mehreren Personen zu jedem zulässigen Zweck gegründet werden kann. Als juristische Person kann die GmbH Eigentum erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Ferner ist sie kraft Rechtsform und Eintragung im Handelsregister unabhängig vom Gesellschaftszweck immer Handelsgesellschaft (Formkaufmann).

Die Gesellschafter bestimmen im Gesellschaftsvertrag das Stammkapital der Gesellschaft, das allerdings mindestens 25.000 Euro betragen muss und als Bar- oder Sacheinlagen zu erbringen ist. Ferner legen sie im Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftszweck fest, der in der Regel einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Darüber hinaus regelt der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, insbesondere deren Stimmengewicht in der Gesellschafterversammlung.

Organisatorisch gibt hat die GmbH mindestens zwei Organe: Die Gesellschafter bilden die Gesellschafterversammlung, in der sie die grundlegenden Entscheidungen treffen. Dazu gehören auch die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, deren Aufgaben im wesentlichen darin bestehen, das Unternehmen zu leiten und nach außen zu vertreten.

2. Die 10 wichtigsten Nachteile der GmbH

Die GmbH hat zahlreiche Vorteile, jedoch gibt es auch einige Nachteile, die bei einer Entscheidung für diese Rechtsform zu berücksichtigen sind.

Nachteile der GmbH im Überblick

Ein erster großer Nachteil der GmbH besteht darin, dass die Gründungsgesellschafter ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro als Eigenkapital bereitstellen müssen. Solange sie das Stammkapital nicht vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben, bleibt ihre Einzahlungsverpflichtung bestehen, was an anderer Stelle fälschlicherweise als Haftung deklariert wird.

Für die Gründung einer GmbH ist in Deutschland ein sehr bürokratisches Verfahren mit zahlreichen Formalitäten vorgesehen. Es fallen daher regelmäßig nicht unerhebliche Gründungskosten an. Darüber hinaus ist der Gründungsprozeß deutlich zeitaufwändiger als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Ist die GmbH erst einmal gegründet, unterliegt sie der gesetzlichen Buchführungspflicht, die insbesondere für unerfahrene Unternehmer eine Herausforderung darstellen kann.

In steuerlicher Hinsicht bietet die GmbH viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Allerdings ergeben sich in bestimmten Konstellationen auch Nachteile, insbesondere beim Verlustausgleich auf der Ebene der Gesellschafter.

Ein weiterer Nachteil aus steuerlicher Sicht besteht darin, dass die GmbH immer gewerbliche Einkünfte erzielt und somit der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Anders als bei Kaufleuten in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder Personengesellschaft gibt es bei der GmbH jedoch keinen Freibetrag.

Einige Unternehmer haben anfangs Schwierigkeiten damit, die GmbH als eigenständige Person mit eigenem Vermögen und eigenen Rechten zu akzeptieren. Es fehlt manchmal auch das Verständnis, dass die Abzugsfähigkeit bestimmter Zahlungen an Gesellschafter oder Geschäftsführer davon abhängig ist, dass diese angemessen sind.

Als Handelsgesellschaft ist die GmbH immer Formkaufmann und unterliegt als solche unabhängig vom Umsatz oder Gewinn der Bilanzierungspflicht gem. § 242 HGB. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder unter gewissen Voraussetzungen beim Betreiber des Bundesanzeigers zu hinterlegen.

Für die Beendigung der GmbH ist eine Löschung im Handelsregister erforderlich, für die wiederrum eine Liquidation durchzuführen ist. Wie die Gründung ist dieses Verfahren äußerst bürokratisch und aufwändig.

Für nahezu alle Änderungen bei der GmbH besteht ein Notarzwang.

3. Mindeststammkapital der GmbH

Das GmbH-Gesetz definiert in § 5 Abs. 1 GmbHG einen Mindestbetrag in Höhe von 25.000 Euro. Als Teil des Eigenkapitals dient es als Sicherheit für Gläubiger und als Ersatz für die fehlende persönliche Haftung der Gesellschafter. Die Geschäftsführer dürfen das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen der Gesellschaft nicht mehr an die Gesellschafter zurückzahlen oder ausschütten. Der Ausweis des Stammkapitals in der Bilanz erfolgt auf der Passivseite unter der Position „Gezeichnetes Kapital“.

Die Anmeldung zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister darf gem. § 7 Abs. 2 GmbHG erst erfolgen, wenn die Gesellschafter auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages eingezahlt haben und insgesamt mindestens soviel eingezahlt wurde, daß die Summe der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich vollständig erbrachter Sacheinlagen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals erreicht.

Das bedeutet, dass die Gründungsgesellschafter im Falle der Bargründung der GmbH mindestens 12.500 Euro auf das Konto der GmbH einzahlen müssen. Diesbezüglich müssen die Geschäftsführer gem. § 8 Abs. 2 GmbH versichern, daß die GmbH die versprochenen Leistungen erhalten hat und sich die Einlagen endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden. In der Praxis nehmen die Notare die Anmeldung der GmbH gegenüber dem Registergericht erst dann vor, wenn die Geschäftsführer die entsprechenden Nachweise vorgelegt haben.

Insbesondere für Existenzgründer mit wenig Eigenkapital stellt das Mindeststammkapital eine hohe finanzielle Hürde dar, wobei sie dieses im Falle der Bargründung nur zur Hälfte tatsächlich einzahlen müssen, um die Eintragung der GmbH im Handelsregister zu beantragen. Die Einzahlungsverpflichtung der Gesellschafter für die andere Hälfte bleibt jedoch ungeachtet dessen bestehen, was an anderen Stellen fälschlicherweise als “Haftungsrisiko” deklariert wird.

4. Formalitäten und Gründungskosten der GmbH

Die Gründung der GmbH in Deutschland ist ein recht bürokratisches Verfahren mit allerlei Formalitäten und nicht unerheblichen Gründungskosten, die zusätzlich zum Stammkapital zu zahlen sind. Angesichts dieser Formalitäten und der damit verbundenen Gründungskosten ist die GmbH für viele Existenzgründer zu Beginn ihrer Karriere unattraktiv. Viele greifen stattdessen zur UG haftungsbeschränkt, die immerhin mit einem niedrigeren Stammkapital gegründet werden kann.

Im Vorfeld ist es empfehlenswert, die gewünschte Firmierung und den Unternehmensgegenstand der GmbH mit der IHK bzw. mit der Handwerkskammer abzustimmen. Ansonsten kann es später passieren, dass die Eintragung der GmbH im Handelsregister wegen Mängeln überraschend abgelehnt wird.

Nach § 2 Abs. 1 GmbHG muss ein Notar den Gesellschaftsvertrag beurkunden, wofür Gebühren anfallen, die von der Höhe des Stammkapitals und der Anzahl der Gesellschafter abhängig sind. Für die GmbH-Gründung mit einem Gesellschafter und einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro und die Bestellung eines Geschäftsführers fallen beim Notar Gründungskosten in Höhe von rund 660 Euro brutto an. Die Gründung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern, zwei Geschäftsführern und einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro kostet demgegenüber brutto rund 735 Euro. In beiden Fällen fallen in Bayern zusätzlich 200 Euro für die Eintragung der GmbH im Handelsregister an. Eine etwas günstigere Alternative ist die Verwendung eines Musterprotokolls gem. § 2 Abs. 1a GmbH, die jedoch nur wenig Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftsvertrag zulässt.

Ist die GmbH im Handelsregister eingetragen und die Gewerbeanmeldung erledigt, fordert das Finanzamt die Geschäftsführer zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter an.

Inzwischen gibt es etliche Kanzleien und Rechtsanwälte, die sich auf die Gründung der GmbH spezialisiert haben und hierzu Gründungspakete mit allen erforderlichen Leistungen zum Festpreis anbieten.

5. Gesetzliche Buchführungspflicht der GmbH

Die GmbH unterliegt als Formkaufmann kraft Rechtsform der gesetzlichen Buchführungspflicht, die in den §§ 238 bis 241a HGB genauer definiert wird. Diese Regelungen formulieren einige Grundsätze für eine ordnungsgemäße Buchführung und enthalten die Vorschriften, welche Dokumente und Aufzeichnungen ein Kaufmann führen muss. Kurz gefasst sind Kaufleute verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle in ihrem Unternehmen zu erfassen, zu dokumentieren und die entsprechenden Belege hierzu in geeigneter Weise aufzubewahren. Damit soll eine zuverlässige Grundlage für die Erstellung der Jahresabschlüsse geschaffen werden und zu jedem Zeitpunkt ein Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gewährleistet sein.

6. Kein Verlustausgleich auf Ebene der Gesellschafter

Ist die Summe der Betriebsausgaben höher als die Summe der Betriebseinnahmen, hat die GmbH einen Verlust erwirtschaftet. Allerdings kann dieser Verlust nicht mit anderen positiven Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden (Verlustausgleich), um dadurch auf Ebene der Gesellschafter Steuern zu sparen.

Darüberhinaus gibt es im Rahmen der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer einige Beschränkungen hinsichtlich des Verlustvortrags und Verlustrücktrags.

Ein Gesellschafterwechsel kann sogar dazu führen, dass Verlustvorträge im Rahmen der Körperschafssteuer und Gewerbesteuer ganz wegfallen, wenn mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren übertragen werden.

7. Gewerbesteuerpflicht für die GmbH ohne Freibetrag

Die Gewerbesteuer ist die maßgebliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden Deutschlands und in dieser Form eine “deutsche Spezialität”. Da die GmbH kraft Rechtsform und unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand immer ein Gewerbebetrieb ist, unterliegt sie auch regelmäßig der Gewerbesteuerpflicht. Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der um zahlreiche Hinzurechnungen und Kürzungen für gewerbesteuerliche Zwecke zu korrigieren ist. Die GmbH hat keinen Freibetrag, da dieser gem. § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zusteht.

8. Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen

Immer wieder höre und lese ich, dass die strike Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen ein weiterer Nachteil der GmbH sei. In der Tat tun sich viele Existenzgründer und junge Unternehmer zu Beginn ihrer Karriere schwer damit, die GmbH als eigenständige Person zu akzeptieren und das Vermögen der Gesellschaft grundsätzlich vom eigenen zu trennen.

Diese Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen ist insbesondere für Unternehmer ungewohnt, die zuvor ein Einzelunternehmen hatten, wo die Mischung des Betriebsvermögens mit dem privaten Vermögen zwar nicht empfehlenswert, aber auch nicht verboten ist.

Für jeden Griff in die “Kasse” der GmbH ist sozusagen eine vertragliche Grundlage erforderlich, sei es ein Geschäftsführeranstellungsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Darlehensvertrag. Auf der anderen Seite haben die Gläubiger der GmbH keine Möglichkeit, auf das Vermögen der Gesellschafter zuzugreifen, um diese für Verbindlichkeiten der GmbH in Anspruch zu nehmen.

9. Bilanzierungspflicht der GmbH unabhängig vom Umsatz oder Gewinn

In Deutschland unterliegen gem. § 242 Abs. 1 HGB alle Kaufleute der Bilanzierungspflicht. Dies bedeutet im Einzelnen, dass sie zu Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz aufstellen müssen, in der sie das Vermögen und die Schulden gegenüberstellen. Zusätzlich müssen sie für den Schluß eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung mit der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in dem entsprechenden Geschäftsjahr anfertigen. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang bilden den Jahresabschluß. Je nach Größe der Gesellschaft muss sogar ein Wirtschaftsprüfer die Bilanz prüfen. Für kleine GmbHs und Kleinstkapitalgesellschaften gibt es gewisse Erleichterungen.

10. Publizitätspflichten der GmbH

Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu dem Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen. Auch Kleinstunternehmer, kleine Gesellschaften oder solche ohne Geschäftstätigkeit sind offenlegungspflichtig.

Der Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen hängt grundsätzlich von der Größe des Unternehmens ab. Für Kleinstgesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften und mittelgroße Kapitalgesellschaften gibt es größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen. In jedem Fall muss zumindest eine Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlicht bzw. beim Betreiber des Bundesanzeigers hinterlegt werden.

11. Komplizierte und aufwändige Beendigung der GmbH

Für die vollständige Beendigung der GmbH ist die Löschung im Handelsregister erforderlich.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist hierfür regelmäßig die Auflösung und Liquidation der GmbH erforderlich, die wie die Gründung in mehreren gesetzlich geregelten Stufen erfolgt. In der Praxis erfolgt die Auflösung der GmbH meistens durch einen entsprechenden Auflösungsbeschluss der Gesellschafter. Anschließend haben die bestellten Liquidatoren die Aufgabe, eine bürokratische und aufwändige Liquidation mit nicht unerheblichen Kosten durchzuführen, um anschließend die Löschung im Handelsregister zu veranlassen.

12. Notarzwang bei Änderungen der GmbH

Ein weiterer Nachteil der GmbH besteht darin, dass für nahezu alle Änderungen, die die Gesellschaft und die Geschäftsanteile betreffen, ein Notarzwang besteht. Sogar bei einer Änderung der Geschäftsanschrift im Falle eines Umzuges der GmbH ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Dies verursacht nicht nur jedes Mal bürokratischen Aufwand, sondern auch entsprechende Zusatzkosten.

So ist in § 53 Abs. 2 GmbHG geregelt, dass für jede Änderung des Gesellschaftsvertrages eine notarielle Beurkundung gem. § 128 BGB erforderlich ist. Auch bei der Bestellung oder Abberufung der Geschäftsführer geht es nicht ohne Notar.

Zur Abtretung von Geschäftsanteilen ist gem. § 15 Abs. 3 GmbHG ebenfalls eine notarielle Beurkundung des Vertrages erforderlich.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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