Trading an der Börse ist eine besondere Form der kurz- bis mittelfristigen Kapitalanlage in Aktien, ETFs oder Kryptowährungen, mit der Absicht, diese nach einer gewissen Haltedauer zu einem höheren Preis wieder zu verkaufen, um somit Kursgewinne zu realisieren. Trader sind somit Personen, die eher kurzfristig mit oder ohne besondere Strategie Wertpapiere, Kryptowährungen oder andere Finanzprodukte kaufen und verkaufen. Für das Trading von Wertpapieren, Finanzprodukten oder Kryptowährungen an der Börse ist keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben, so dass dies durchaus als Privatperson betrieben werden kann. Viele Trader bevorzugen es jedoch inzwischen, ihr Geschäft mit einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) abzuwickeln. Diese bietet nicht nur rechtlichen Schutz durch eine Haftungsbeschränkung, sondern auch zusätzliche Vorteile wie steuerliche Vergünstigungen und ein besseres Image. Doch es gibt auch einige Nachteile beim Trading mit einer GmbH, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die vergleichsweise hohen Gründungskosten, die Pflichten als Geschäftsführer der GmbH und eine Menge bürokratische Hürden und Aufgaben, die mit einer GmbH verbunden sind. Wer als Trader schon einige Erfahrungen gesammelt hat und sein Tradinggeschäft professionalisieren bzw. erweitern will, sollte auf jeden Fall mal über eine Trading-GmbH nachdenken.

Inhalt:

  1. Einleitung zum Trading an der Börse mit einer GmbH
  2. Für wen lohnt sich die Trading-GmbH?
  3. Vorteile einer GmbH für Tradingzwecke
  4. Wie man eine vermögensverwaltende GmbH für Trading-Zwecke gründet
  5. Was beim Trading mit Kryptowährungen zu beachten ist?

1. Einleitung zum Trading an der Börse mit einer GmbH

Eine Trading-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich mit der kurz- und mittelfristigen Kapitanlage sowie mit dem Handel von Wertpapieren, Kryptowährungen oder Waren beschäftigt. Es ist eine besondere Form der vermögensverwaltenden GmbH mit dem Ziel, mit dem aktiven Handel von Wertpapieren und Finanzinstrumenten an der Börse Gewinne zu erzielen. Dies erfolgt regelmäßig über den Börsenhandel im Inland und Ausland, aber auch über andere Handelsplattformen.

Eine Trading-GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, deren Haftung auf das vorhandene Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie muss wie jede andere Kapitalgesellschaft die gesetzlichen Regelungen des Handelsrechts beachten, d.h. sie unterliegt auch der gesetzlichen Buchführungspflicht. Dazu gehört ferner, dass die GmbH jährlich eine Bilanz erstellen und beim Bundesanzeiger hinterlegen bzw. veröffentlichen muss.

2. Für wen lohnt sich die Trading-GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH für den kurz- und mittelfristigen Handel mit Wertpapieren, Devisen, Kryptowährungen oder anderen Finanzinstrumenten an Börsen und anderen Handelsplattformen kann sich für erfahrene Trader lohnen, die ihr Geschäft auf lange Sicht aufbauen und professionalisieren möchten.

Hier sind einige Gründe, warum eine GmbH für bestimmte Trader attraktiv sein kann:

  1. Rechtlicher Schutz durch die Haftungsbeschränkung, eins der typischen Merkmale GmbH, die dem Trader einen gewissen rechtlichen Schutz vor dem Totalverlust seines Vermögens bietet.
  2. Steuerliche Vorteile: Die GmbH kann von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die für Trader als Einzelunternehmer nicht verfügbar sind.
  3. Professionalität: Eine GmbH kann das Image des Traders verbessern und ihm ein professionelleres Auftreten verleihen, was bei Kunden und Geschäftspartnern Vertrauen und Respekt auslösen kann.
  4. Skalierbarkeit: Eine GmbH schafft den Rechtsrahmen, das Geschäft zu skalieren und somit zu wachsen, indem Mitarbeiter eingestellt oder weitere Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden.
  5. Investitionsmöglichkeiten: Eine GmbH ist die perfekte Rechtsform, um als Holding auch langfristige Investitionen in andere Unternehmen in Form von Beteiligungen zu realisieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine GmbH immer mit zusätzlichen Kosten, Pflichten und deutlich mehr bürokratischen Hürden und Aufgaben verbunden ist. Daher ist es wichtig, vor der Gründung einer GmbH die Vorteile und Nachteile gründlich abzuwägen.

3. Vorteile einer GmbH für Tradingzwecke

Beim Trading geht es vor allem um den Handel von Wertpapieren, Devisen oder Kryptowährungen, also um den Kauf und Verkauf nach kurzfristiger Haltedauer, um Veräußerungsgewinne zu realisieren. Es geht also weniger um die mittel- oder langfristige Kapitalanlage in Aktien, ETFs oder Fonds mit dem Ziel, Dividenden zu vereinnahmen.

Anders als bei Privatpersonen sind die mit dem Trading verbundenen Kosten bzw. Betriebsausgaben von den Gewinnen mit dem Trading abziehbar. Nur der echte Gewinn aus dem Trading unterliegt somit der Steuer. Hierzu zählen insbesondere Depot- und Ordergebühren, Börsenbriefe, Buchführungs- und IT-Kosten, die somit allesamt den steuerpflichtigen Gewinn mindern.

Die für Privatleute geltenden Einschränkungen der Verlustverrechnung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten für die GmbH nur in Ausnahmen. So kann die GmbH ihre Spekulationsverluste grundsätzlich mit Gewinnen unbeschränkt verrechnen. Ausgenommen sind jedoch Termingeschäfte, wo Verluste nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden können.

Haftungsbeschränkung: Eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist das Szenario, dass ein oder mehrere Trades schief gehen und zu einer Haftung des Traders führen. Für diesen Fall schützt die GmbH davor, dass man mit dem gesamten Privatvermögen haftet.

Steuervorteile der GmbH: Während Privatpersonen auf Dividenen und realisierte Kursgewinne im Falle der Veräußerung von Aktien, ETFs oder Fonds grundsätzliche eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % bezahlen, bleiben realisierte Kursgewinne bei der Trading-GmbH zu 95% steuerfrei

4. Wie man eine Trading-GmbH gründet

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH für Trading-Zwecke folgt im wesentlichen dem gleichen Muster wie die Gründung einer klassischen GmbH. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um eine GmbH zum kurz- oder mittelfristigen Handel mit Wertpapieren, Kryptowährungen oder anderen Finanzinstrumenten zu gründen.

  1. Planung und Vorbereitung: Firmierung, Höhe des Stammkapitals, Unternehmensgegenstand, Rechte und Pflichten der Gesellschafter;
  2. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung der Geschäftsführer;
  3. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals;
  4. Eintragung der GmbH ins Handelsregister;
  5. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt und Erteilung der Steuernummer;
  6. Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde.

Nach der Eröffung eines Depots bei einem geeigneten Broker ist noch eine LEI (Legal Entity Identifier) zu beantragen, um mit dem Trading zu beginnen.

5. Was beim Trading mit Kryptowährungen zu beachten ist?

Das Trading von Kryptowährungen ist über zentrale Börsen und Handelsplätze (Coinbase, Binance), über dezentrale Börsen und Handelsplätze (Uniswap, Sushiswap) oder sog. Krypto Broker möglich. Gerade beim professionellen Trading mit Kryptowährungen sollte man schon darauf achten, dass letztere wie eToro in Deutschland vollständig reguliert und lizenziert sind, was bei den dezentralen Börsen und Handelsplätzen nicht der Fall ist. Das Fiasko der Kryptobörse FTX dient hier als besonders abschreckendes Beispiel, das jedoch kein Einzelfall bleiben wird.

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.06.2021 erstmals in einer Hauptsache entschieden. Allerdings hat es die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Dennoch ist das Urteil insoweit relevant, weil damit die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt wird, dass Privatleute ihre Gewinne aus der Veräußerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gem. § 23 EStG grundsätzlich versteuern müssen.

Bei der Trading-GmbH sind die Veräußerungsgewinne aus dem Kauf- und Verkauf von Bitcoins und anderen Kryptowährungen ebenfalls steuerpflichtig.

In diesem Zusammenhang ist das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 zu Kryptowährungen und deren ertragsteuerliche Behandlung zu beachten. Offiziell ist es betitelt mit „Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token (IV C 1 – S 2256/19/10003).

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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