Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) stammt aus dem Jahre 1892 und ist in seiner heutigen Form in sechs Abschnitte gegliedert. Es regelt neben der Errichtung die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter, die Vertretung (nach außen) und die Geschäftsführung. Ferner enthält es Vorschriften zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie zur Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft. Im letzten Abschnitt des GmbH-Gesetzes befinden sich die Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Inhalt:

  1. Historie des GmbH-Gesetzes
  2. GmbH-Reform 2008 (MoMiG)
  3. Gliederung des GmbH-Gesetzes

1. Historie des GmbH-Gesetzes

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) stammt noch aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs. Es ist am 20. April 1892 im Reichstag erlassen worden und am 10. Mai 1892 in Kraft getreten (RGBl. I S. 477). Zum damaligen Zeitpunkt gab es weder ein historisches Vorbild noch ein vergleichbares Gesetz.

Mit der Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, eine Alternative zur Aktiengesellschaft zu schaffen. Die GmbH sollte sozusagen die Lücke zwischen der Aktiengesellschaft und den Personenhandelsgesellschaften schließen. Dank ihrer Vorteile hat sich die neu geschaffene Rechtsform schnell in der Praxis etabliert. Ihre Einführung war sogar ein großer Gewinn für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, das sich zu dieser Zeit gerade in der Phase der Hochindustrialisierung befand und von einem agrarisch geprägten Land in einen modernen Industriestaat verwandelte.

Die ersten größeren Eingriffe in das GmbH-Gesetz erfolgten erst ab 1980 mit folgenden Gesetzen:

  • GmbH-Novelle im Jahre 1980 (BGBl. I, 836);
  • Bilanzrichtlinien-Gesetz 1985 (BiRiLiG vom 19.12.1985);
  • Handelsrechtsreform 1998 (HRefG vom 22.06.1998);
  • Reform des Insolvenzrechts durch die Insolvenzordnung (InsO vom 05.10.1994; BGBl. I S. 2866), die größtenteils zum 01.01.1999 in Kraft getreten ist.

Weitere Anpassungen erfolgten zur Verwirklichung der Europäischen Währungsunion ab 01.01.1999.

2. GmbH-Reform 2008 (MoMiG)

Eine echte Reform des GmbH-Gesetzes gelang dem Gesetzgeber allerdings erst mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008 S. 2026), das zum 01.11.2008 in Kraft getreten ist. Zu den wesentlichen Zielen des MoMiG zählten die Erleichterung und Beschleunigung der GmbH-Gründung. Ein weiterer Bestandteil der Reform war die Einführung der UG haftungsbeschränkt als Rechtsformalternative zur GmbH.

3. Gliederung des GmbH-Gesetzes

Das GmbH-Gesetz enthält insgesamt 6 Abschnitte, die wie folgt gegliedert sind:

AbschnittÜberschriftGmbHG
1. Errichtung der Gesellschaft§§ 1 ff GmbH
2.Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter§§ 13 ff GmbHG
3.Vertretung und Geschäftsführung§§ 35 ff GmbHG
4.Änderungen des Gesellschaftsvertrages§§ 53 ff GmbHG
5.Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft§§ 60 ff GmbHG
6.Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften§§ 78 ff GmbHG

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