Im Verlauf einer Unternehmenskrise sind bis zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung mehrere Phasen zu unterscheiden. Es beginnt meist mit einer strategischen Krise und endet mit der Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Geschäftsführer müssen die Ursachen einer Unternehmenskrise frühzeitig erkennen und die richtigen Maßnahmen treffen, um das endgültige Aus zu verhindern. Jede Phase verlangt ein spezifisches Krisenmanagement, um ein weiteres Abrutschen zu vermeiden. Im einzelnen kann man die folgenden Phasen einer Unternehmenskrise bis zum Beginn eines Insolvenzverfahrens wie folgt beschreiben.

Inhalt:

  1. Strategische Krise der GmbH
  2. Bilanzielle Krise
  3. Kapitalkrise
  4. Liquiditätskrise
  5. Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Checkliste-Unternehmenskrise

1. Strategische Krise der GmbH

Eine Unternehmenskrise beginnt (fast immer) mit strategischen Schwächen bzw. Fehlern in der Geschäftsführung. In den wenigsten Fällen sind die Geschäftsführer ohne fremde Hilfe in der Lage, die Ursachen der Unternehmenskrise zu entdecken und zu beseitigen. Im hektischen Alltag bleibt leider allzu häufig keine Zeit, über eine Änderung der Strategie nachzudenken. Schwächen oder Fehler in der Geschäftsführung bleiben somit lange unentdeckt.

Hilfreich ist ein aktives Frühwarnsystem, das gezielt nach Anzeichen einer strategischen Krise sucht. In der betriebswirtschaftlichen Literatur werden hierfür mathematisch-statistische Modelle und Algorithmen angeboten. Aus meiner Sicht ist der kritische Geschäftsführer mit entsprechender Branchenerfahrung in der Lage, die ersten Anzeichen einer strategischen Krise zu erkennen.

Beispiele zum Erkennen einer strategischen Krise

  • Verschärfung des Wettbewerbs;
  • Veränderung der Nachfrage, insbesondere nachlassende Anzahl der Kundenanfragen;
  • Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Vergabe von Unternehmenskrediten;
  • Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter;
  • Konflikte zwischen Geschäftsführer und Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern oder Gesellschaftern untereinander;
  • Steigende Abhängigkeit von wenigen Großkunden;
  • Konflikte mit existentiellen Lieferanten;
  • Standortprobleme;
  • Zunehmende Anzahl von Reklamationen.

Sicherlich gibt es noch viele weitere Beispiele und Indikatoren einer strategischen Unternehmenskrise. Ein wirksames Mittel zum Erkennen solcher Anzeichen sind regelmäßige Versammlungen der Geschäftsführer und/oder Gesellschafter. Dort sind die oben genannten Punkte und ggf. weitere Fragen unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu prüfen und zu diskutieren.

2. Bilanzielle Krise

Aus der strategischen Krise entwickelt sich in der Regel eine bilanzielle Krise. Sobald man die schon länger währende negative Unternehmensentwicklung in den Jahresabschlusszahlen erkennen kann, verschärft sich für die Geschäftsführer der Handlungsdruck. In dieser Phase offenbaren sich die strategischen Fehler und Schwächen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Während die Anzeichen einer negativen Unternehmensentwicklung in einer frühen Phase meist nur von Spezialisten zu sehen sind, lassen sie sich mit fortschreitender Intensivierung nicht mehr verheimlichen. Die Zahlen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung legen die Fehlentwicklung der vergangenen Jahre nunmehr offen. 

Beispiele zum Erkennen einer bilanziellen Krise:

Hinweise auf eine bilanzielle Krise sind insbesondere folgende Daten:

  • Umsatzrückgang;
  • Ertragseinbußen;
  • Verschlechterung der Rendite (Kapital-, Umsatz- und Eigenkapitalrendite);
  • Minderung der Finanzierungskraft, insbesondere des Cash-Flows;
  • Negative Veränderung der Kapitalstruktur.

In den meisten Fällen sind in diesem Stadium auch schon Anzeichen im Tagesgeschäft der GmbH erkennbar (wenn man die Augen nicht verschließt):

  • Probleme beim Forderungsmanagement und Forderungsausfälle;
  • Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Aufträge;
  • Weggang wichtiger Mitarbeiter;
  • Zunahme der Gewährleistungsfälle.

In dieser Phase der Unternehmenskrise ist den meisten Geschäftsführern schon bewusst, dass es “so” nicht mehr weitergehen kann. Oftmals fehlt jedoch der Mut oder die Kreativität, die Krise mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden.

3. Kapitalkrise

Finden die Geschäftsführer keine geeigneten Schritte zur Verbesserung der Umsatz- und Ertragslage, wird sich die Unternehmenskrise sehr bald auf das Kapital der GmbH auswirken. Ob und wie schnell das zu einer Unterbilanz führt, hängt von den aufgebauten Reserven ab. Angesichts der chronischen Unterfinanzierung deutscher Kapitalgesellschaften sind die Geschäftsführer jedoch sehr schnell mit dieser Sachlage konfrontiert. Die Geschäftsführer müssen die Unternehmenskrise nunmehr den Gesellschaftern offenbaren, sofern diese davon noch in Kenntnis gesetzt wurden.

Unterbilanz

Sinkt das Eigenkapital der GmbH unter den Betrag des eingetragenen Stammkapitals, liegt eine sog. Unterbilanz vor. In dieser Phase der Unternehmenskrise muss der Geschäftsführer dafür sorgen, dass keine (weiteren) Ausschüttungen mehr an die Gesellschafter erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese offen oder als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgen. Nach § 30 Abs. 1 GmbH darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um ein gesetzliches Krisenwarnsignal, das die Geschäftsführer zur erhöhten Wachsamkeit auffordert. In dieser Phase der Unternehmenskrise ist meistens auch eine strenge Kreditwürdigkeitsprüfung seitens der Banken zu beobachten. In einzelnen Fällen ist auch eine Kündigung bestehender Kreditlinien zu beobachten, falls nicht zusätzliche Sicherheiten erbracht werden können. Darlehen der Gesellschafter an die GmbH fungieren in dieser Phase als Eigenkapitalersatz. Man geht davon aus, dass ein verantwortlicher Gesellschafter der GmbH zu diesem Zeitpunkt Eigenkapital zuführt.

Hälfte des Stammkapitals aufgezehrt

Sobald mehr als die Hälfte des Stammkapitals der GmbH aufgezehrt ist, müssen die Geschäftsführer gem. § 49 Abs. 3 GmbHG zwingend eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Hierdurch sollen die Gesellschafter vor einer überraschenden Insolvenz der GmbH geschützt werden. Erschreckend ist in diesem Zusammenhang die weit verbreitete Unkenntnis unter den Geschäftsführern. Sogar viele Steuerberater sich über diese gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung nicht bewusst. Der Verstoß gegen diese gesetzliche RegelungGmbHG unter Strafe gestellt und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

Achtung: Diese Pflicht ist nicht davon abhängig, dass die Geschäftsführer den Verlust des hälftigen Stammkapitals der GmbH positiv kennen. Vielmehr wird von einem Geschäftsführer erwartet, dass er sich angesichts der Entwicklung der Unternehmenskrise dieser Gefahr bewusst ist. Darüber hinaus sind Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft aufmerksam zu beobachten. Im Zweifel muss der Geschäftsführer eine sog. Zwischenbilanz erstellen, um sich von der Vermögenslage der GmbH zu überzeugen.

4. Liquiditätskrise

Das letzte Stadium vor der Insolvenz einer GmbH ist die Liquiditätskrise, die sich durch folgende Merkmale bemerkbar macht:

  • Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten;
  • Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele bei Lieferaten;
  • Permanente Ausschöpfung eines Dispositionskredits;
  • Zahlungsrückstände bei Finanzamt und Trägern der Sozialversicherung;
  • Vermehrte Rückgabe von Lastschriften durch die Hausbank;
  • Zwangsvollstreckung durch Gläubiger.

Selbst in dieser Phase der Unternehmenskrise gibt es einige Sofortmaßnahmen, die dem Geschäftsführer einen Ausweg ermöglichen, um die Krise zu überwinden.

5. Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bildet dann den Abschluss der Unternehmenskrise.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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