Eine Prozeßfinanzierung ist auch für kleine und mittlere Unternehmen allemal besser, als wegen Zahlungsunfähigkeit in die Insolvenz zu schlittern, weil die Liquidität für einen teuren Prozeß fehlt. Gerade bei fehlender oder zu geringer Liquidität ist das Risiko der Insolvenz bei Kapitalgesellschaften vergleichsweise hoch, selbst wenn werthaltige Vermögensgegenstände vorhanden sind, insbesondere ein hoher Forderungsbestand. Befindet sich ein Unternehmen bereits in einer akuten Liquiditätskrise, lassen sich die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess meist nicht mehr vorfinanzieren. Die säumigen Schuldner (groteskerweise oftmals auch staatliche Unternehmen) profitieren dann auch noch aus einer derartigen Situation. Das muss nicht sein. Gerade angeschlagenen Unternehmen mit wenig Liquidität bietet die Prozessfinanzierung einen Ausweg aus dieser Sackgasse.

1. Für wen lohnt sich eine Prozessfinanzierung?

Fragen Sie zwei Juristen und Sie bekommen 3 Meinungen. So ist das leider oftmals auch vor Gericht, so dass auch bei offensichtlich klaren Fällen immer wieder mal Überraschungen vor Gericht auftreten können. Ein anderes Kernpoblem in der Justiz ist die lange Verfahrensdauer bis zur Titulierung eines Anspruchs. So lange müssen Unternehmen die Gerichts- und Anwaltskosten vorfinanzieren, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Und zum Schluss besteht immer noch die Gefahr, dass der säumige Schuldner gar kein Vermögen mehr besitzt, in das Sie mit Ihrem Titel vollstrecken können.

Vor allem für Unternehmen mit angespannter Liquidität und hohen (streitigen) Forderungen ist die Prozessfinanzierung eine echte Alternative, weil sie das Unternehmen vollständig von den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens entlastet. Sofern der Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten eines streitigen Auseinandersetzung positiv beurteilt, übernimmt dieser die

  • Kosten der anwaltlichen Vertretung des Klägers,
  • die Gerichtskosten sowie
  • alle Zeugen- und Sachverständigenkosten.

Unterliegt der Kläger wider Erwarten, trägt der Prozessfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite.

2. Welche Ansprüche sind geeignet?

Folgende Ansprüche bieten sich für eine Prozessfinanzierung besonders an:

  • Ansprüche von Architekten, Bauherrn und Handwerkern;
  • Allgemeine vertragliche Ansprüche;
  • bankrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus dem Kapitalmarktrecht;
  • Ansprüche der Makler bzw. Provisionsansprüche der Handelsvertreter;
  • Erbschaftsauseinandersetzungen bzw. gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen;
  • Ansprüche aus Immobiliengeschäften;
  • Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung.

Generell kann man sagen, dass sich vor allem streitige Forderungen in großer Höhe für eine Prozeßfinanzierung anbieten.

3. Wie läuft eine Prozessfinanzierung ab?

In der Regel benötigen Sie für die Erstellung eines Angebots durch einen Prozessfinanzerer eine Klageschrift, aus welcher der Sachverhalt und die rechtliche Würdigung hervorgeht. Anhand der Klageschrift überprüft der Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten einer Klage und beurteilt das Kostenrisiko in der Sache. Werden die Erfolgsaussichten vom Prozessfinanzierer positiv beurteilt, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine Quote vom geltend gemachten Anspruch, welche in der Regel zwischen 10% und 50% liegt.

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens führt für Sie den Prozess, wobei die Kosten hierfür vom Prozessfinanzierer getragen werden. Die Prozessfinanzierer haben für die oben genannten Bereiche oft ausgesprochene Spezialisten, die Ihren Rechtsanwalt auch mit Fachwissen und Erfahrung unterstützen können.

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