Der gesetzestreue Umgang mit einer GmbH in der Krise überfordert so manchen Geschäftsführer, insbesondere in den Fällen, in denen es sich um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt. Sind aber erst mal alle Rücklagen (und im schlimmsten Fall auch das Stammkapital) vollständig aufgezehrt, setzt sich ein Geschäftsführer mit dem Motto “Weiter so und durch” nicht nur argen Haftungsgefahren aus, sondern er schafft sich zusätzlich auch strafrechtliche Probleme.

Pflichten des Geschäftsführers in der Krise

Die Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH in der Krise gehen weit über das übliche und tägliche Management der Gesellschaft hinaus und ist daher deutlich anspruchsvoller und schwieriger, weil die verschiedensten Gesetzesmaterien zu beachten sind. Der Geschäftsführer steht in dieser Phase stets unter einem extremen Handlungsdruck und ist zugleich wachsenden zivilrechtlichen und strafrechlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Der unerfahrene Geschäftsführer verliert sich hier schnell im “Durcheinander der gesetzlichen Regelungen”. Für diese verweise ich auf meinen Überblick über die zentralen Pflichten des Geschäftsführers in der Krise der GmbH, von denen etliche Pflichten völlig unbekannt sind. In der Praxis zeigt sich jedoch gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Einmann-Gmbh, dass eine professionelle Schuldenberatung im betrieblichen und privaten Bereich unerlässlich ist, um wieder auf den Weg des Erfolges zurückzukehren. Bei der Betreung und Beratung des Geschäftsführers einer Münchner GmbH habe ich in der Praxis wieder hautnah erlebt, dass nur eine vertrauensvolle, sachliche und professionelle Schuldenberatung aus München das Überleben der GmbH sichert und die Geschäftsführer vor weitergehenden Haftungsrisiken schützt.

Sanierungskonzept und Liquiditätssicherung

Die Basis für das Überleben einer GmbH in der Krise ist ein zügige und effektive Aufstellung eines Sanierungskonzepts, das eine selbstkritische Analyse der Ursachen für die Krise der GmbH und eine realistische Beschreibung der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele beinhaltet. Hiernach muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sichergestellt sein, dass die GmbH nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wieder langfristig in der Lage ist,  einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erwirtschaften, einschließlich Abschreibungen und eventuell zusätzlicher Finanzierungskosten. Leider ist es heutzutage sehr schwierig, bei Banken zusätzliche Finanzmittel für eine GmbH in der Krise zu erhalten. Auch hier helfen die Erfahrung und Kontakte professioneller Schuldenberater, um Alternativen zu den klassischen Darlehen zu finden.

Haftungsrisiken vermeiden

Die Einschaltung eines Schulden- oder Insolvenzberaters ist in jedem Falle dann dringend zu empfehlen, wenn die GmbH bereits das Stadium der Insolvenzreife erreicht hat, da den Geschäftsführern in diesem Falle nur noch 3 Wochen Zeit bleiben, die Insolvenzreife wieder zu beseitigen, ohne selbst in Haftungsprobleme zu geraten. Die einzelnen Möglichkeiten zur Beseitigung der Insolvenzreife sind vielseitig, aber diffizil.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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