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am in GmbH & Co. KG

Die Organisation der typischen GmbH & Co. KG erfolgt dahingehend, dass neben der Komplementär-GmbH keine weiteren persönlich haftenden Gesellschafter vorhanden sind und somit ausschließlich die GmbH die Geschäfte des Unternehmens führt. Die Komplementär-GmbH wird wiederrum vertreten durch einen oder mehrere Geschäftsführer, deren Geschäftsführungsbefugnis im Einzelnen im Gesellschaftsvertrag der GmbH, in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführer...

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Erneut hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil vom 14.03.2018 entschieden: GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig. GmbH-Geschäftsführer sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen sind und unterliegen daher daher der Sozialversicherungspflicht. Ausnahmen gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern diese eine so weitreichende Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen....

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am in Steuerrecht

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.03.2017 entschieden, dass die Regelung in § 8c Abs. 1 KStG zur Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften (zumindest in der Fassung bis 31.12.2015) im Falle eines sog. schädlichen Beteiligungserwerbs verfassungswidrig ist. Die Vorschrift schränkte die Verlustverrechnung bei Körperschaften ein, wenn innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als...

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am in Steuerrecht

In einem aktuellen Urteil vom 19.01.2016 hatte der BGH mal wieder die Gelegenheit, die Grundsätze zur verdeckten Sacheinlage darzustellen, wie sie seit der grundlegenden Reform des GmbH-Rechts in 2008 gelten. Hiernach wird ein Gesellschafter im Falle der Bargründung einer GmbH oder Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch eine verdeckte Sacheinlage nicht von seiner Einlageverpflichtung befreit, aber es...

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am in Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH bestimmen sich nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag. Zu unterscheiden ist zwischen den individuellen Rechten und Pflichten der einzelnen Gesellschafter und den kollektiven Rechten und Pflichten der Gesellschafterversammlung. Während die meisten Gesellschafterrechte kollektive Rechte der Gesellschafterversammlung sind, gibt es auch individuelle Rechte und Pflichten, die den einzelnen...

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