Grundgehalt des Geschäftsführers mit Muster

by Udo Schwerd on 27/05/2008

Im 1. Teil der Artikelreihe zum Geschäftsführergehalt habe ich mich mit der Steuerlichen Behandlung des Geschäftsführergehalts beschäftigt. Hier im 2. Teil der Artikelreihe zum Geschäftsführergehalt geht es um das Grundgehalt des Geschäftsführers und eine entsprechende Musterformulierung.

In der Regel baut das Geschäftsführergehalt beim Geschäftsführer einer GmbH auf einem festen Grundgehalt auf, das auch die Vergütung für geleistete Überstunden sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit umfasst. Üblicherweise wird ein Geschäftsführer für seine Arbeitsleistung bezahlt, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Bei der Bestimmung der Höhe des Grundgehalts ist darauf zu achten, dass dieses ohne Liquiditätsprobleme aus dem Ertrag der GmbH erwirtschaftet werden kann.

Aus der Treuepflicht zur Gesellschaft ergibt sich die allgemein anerkannte Verpflichtung des Geschäftsführers, den erforderlichen Zeiteinsatz über den eines normalen Angestellten hinaus ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen, wenn dies für den Erfolg der GmbH notwendig ist. Nach der Rechtsprechung des BFH bleibt nur dann Raum für eine gesonderte Vergütung des Geschäftsführers, wenn das Ergebnis der Arbeitsleistung des Geschäftsführers hierfür eine Veranlassung bietet. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall grundsätzlich vorstellbar, die steuerliche Anerkennung muss jedoch im Einzell genau geprüft werden, insbesondere im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Auch sog. Anpassungsklauseln sind heute eher die Ausnahme.

In der Praxis wird im Geschäftsführervertrag (Muster/Vorlage für Geschäftsführervertrag) üblicherweise ein (Brutto-) Jahresgehalt nach folgendem Muster vereinbart:

Bezüge

  1. Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein Brutto- Jahresgehalt in Höhe von … EUR (in Worten: … Euro).
  2. Das Gehalt wird in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen unter Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge jeweils zum Ende des Kalendermonats auf das vom Geschäftsführer angegebene Konto überwiesen.
  3. Die Vergütung von Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ist in dem Gehalt gem. Abs. 1 enthalten. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht.


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