Das Gehalt der Geschäftsführer im Steuerrecht ist der 1. Teil aus der Artikelreihe zum Geschäftsführergehalt, die hier in regelmäßigen Abständen fortgesetzt wird. Eine vernünftige und moderne Gestaltung des Geschäftsführergehalts gliedert sich in fixe und variable Bestandteile. Besonderheiten beim Gehalt der Geschäftsführer ergeben sich vor allem beim geschäftsführenden Gesellschafter, da hier formelle Anforderungen an die vertragliche Vereinbarung zu beachten sind.

Inhalt:

  1. Das Gehalt der Geschäftsführer und seine Bestandteile
  2. Das Geschäftsführergehalt und seine steuerliche Abzugsfähigkeit
  3. Das Gehalt des beherrschenden Gesellschafters

1. Das Gehalt der Geschäftsführer und seine Bestandteile

Ein großer Teil der GmbH-Geschäftsführer erhält ein Geschäftsführergehalt, das sich aus fixen und variablen Gehaltsbestandteilen zusammensetzt. Die Quote des variablen Anteils sollte zwischen 20% und 25% liegen und abhängig vom Ertrag der GmbH sein. Variable Gehaltsbestandteile sind einem festen Gehalt in jedem Fall überlegen, sowohl in guten Jahren als auch in Phasen einer finanziellen Krise der GmbH.

Gesamtausstattung der Geschäftsführer

Beim Gehalt der GmbH-Geschäftsführer bieten sich folgende Vergütungsformen an, die in der Summe die Gesamtausstattung der Geschäftsführer bilden:

  • Festes Grundgehalt incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld;
  • Gewinnabhängige Tantieme;
  • Dienstwagen mit Erlaubnis zur Privatnutzung;
  • Vergütungsfortzahlung bei Krankheit oder Tod;
  • Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung oder Pensionszusage);
  • Sonstige geldwerte Vorteile.

Weit mehr als die Hälfte der Geschäftsführer kleiner Unternehmen haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung oder einer Pensionszusage. Bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften kommen nahezu alle leitenden Mitarbeiter in diesen Genuss. Der Dienstwagen mit Erlaubnis zur Privatnutzung gehört nahezu ausnahmslos zum Geschäftsführergehalt dazu. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Dienstwagen liegen zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro. Eine Dienstwagenvereinbarung regelt die Einzelheiten der Nutzung (Muster einer Dienstwagenvereinbarung).

2. Das Geschäftsführergehalt und seine steuerliche Abzugsfähigkeit

Grundsätzlich gehört das Geschäftsführergehalt zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben der GmbH. Insbesondere beim geschäftsführenden Gesellschafter gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

Folgende Checkliste dient zur Einführung:

  • Ist das Gehalt in der vereinbarten Form und Höhe üblich?
  • Ist das Gehalt insgesamt in der Höhe und in der Zusammensetzung angemessen?
  • Gibt es eine klare, im voraus getroffene und zivilrechtlich wirksame Vereinbarung zwischen GmbH und Geschäftsführer?
  • Werden die Vereinbarungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag vertragsgemäß durchgeführt?

Probleme tauchen immer dann auch, wenn eine der vorgenannten Fragen mit “Nein” zu beantworten ist.

a) Das Gehalt der Fremdgeschäftsführer

Ist der Geschäftsführer nicht am Stammkapital der GmbH beteiligt und auch nicht mit einem oder mehreren Gesellschaftern verwandt, gehört das gezahlte Gehalt stets zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Es handelt sich um einen Fremdgeschäftsführer, der im Rahmen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts wenig Probleme bereitet. Der Fremdgeschäftsführer ist ebenso wie andere abhängig Beschäftigte der GmbH zu behandeln. Das Gehalt gehört daher zu den abziehbaren Betriebsausgaben, unterliegt dem Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherungspflicht. Das Grundgehalt wird auf einem gesonderten Konto unter der Bezeichnung “Geschäftsführergehälter” gebucht (SKR 04 #6027).

b) Das Gehalt der geschäftsführenden Gesellschafter

Besonderheiten ergeben sich vor allem beim geschäftsführenden Gesellschafter, der am Stammkapital der GmbH mehrheitlich beteiligt ist. Hier sind weitere formale Anforderungen zu berücksichtigen, damit das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig ist.

formblitz-muster-geschäftsführervertrag

3. Das Gehalt des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Beim Gehalt des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH müssen die Beteiligten auf einige zusätzliche Formalien achten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass bereits gezahltes Gehalt im Nachhinein als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt wird.

1. Angemessenheit und Fremdvergleich

Das Geschäftsführergehalt eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers muss in der Höhe und in der Zusammensetzung einem Fremdvergleich standhalten. Bei auffallend hoher Vergütung ist das Gehalt der Geschäftsführer regelmäßig einer der Schwerpunkte im Rahmen einer Betriebsprüfung der GmbH.

Dieser Fremdvergleich erfolgt regelmäßig in 2 Schritten:

a) Interner Betriebsvergleich

Das Geschäftsführergehalt muss sich insgesamt in einem Rahmen bewegen, der den innerbetrieblichen Gegebenheiten entspricht. Hier sind verschiedene individuelle Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, die Unternehmensgröße nach Umsatz und Mitarbeiterzahl, die Ertragslage und das Verhältnis zwischen Gesamtausstattung und Gewinn der GmbH.

b) Externer Betriebsvergleich

Ferner muss die Gesamtausstattung dem Gehaltsgefüge der jeweiligen Branche bzw. anderen vergleichbaren Unternehmen entsprechen. Sofern Zweifel an der Angemessenheit bestehen, sind externe Analysen oder Studien über die Geschäftsführergehälter in deutschen Unternehmen hilfreich.

2. Schriftlicher Geschäftsführeranstellungsvertrag

Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer verlangt das Finanzamt eine im Voraus abgeschlossene, zivilrechtlich wirksame und schriftliche Vereinbarung zwischen GmbH und Geschäftsführer. Anderenfalls werden die Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen GmbH und geschäftsführendem Gesellschafter ist zur Sicherung des Betriebsausgabenabzugs daher unumgänglich.

Auf folgende Kriterien ist zusätzlich zu achten (Checkliste):

Gerade beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist größtmögliche Sorgfalt bei der Gestaltung des schriftlichen Geschäftsführeranstellungsvertrages erforderlich, insbesondere bei der Zusage einer Tantieme.

3. Checkliste zum Geschäftsführeranstellungsvertrag

a) Zivilrechtliche Wirksamkeit

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist nur dann zivilrechtlich wirksam, wenn er auf einem ordnungsgemäßen Gesellschafterbeschluss der Gesellschafterversammlung beruht.

b) Klarheitsgebot

Ein Dritter muss anhand klarer und eindeutiger Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag in der Lage sein, die Höhe des Gehalts zutreffend zu ermitteln.

c) Rückwirkungsverbot

Für den Betriebsausgabenabzug ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die schriftliche Vereinbarung zwischen GmbH und geschäftsführendem Gesellschafter vor der entsprechenden Leistungserbringung abgeschlossen wurde.

d) Durchführungsgebot

Die Regelungen in dem Geschäftsführeranstellungsvertrag sind in allen Punkten peinlichst genau umzusetzen. Anderenfalls kann es passieren, dass die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung insgesamt verneint wird. Im Ergebnis handelt es sich dann bei dem Geschäftsführergehalt um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Achtung:

Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen Sie darauf achten, dass die Vorlage oder das Muster des Geschäftsführervertrags aus professionellen Händen stammt und auch laufend an aktuelle Entwicklungen im Gesellschafts- und Steuerrecht angepasst werden.

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Im 2. Teil der Artikelreihe zum Gehalt der Geschäftsführer wird das Grundgehalt näher erläutert (mit Muster).

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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