Auch eine GmbH braucht trotz Haftungsbeschränkung Versicherungen, von denen einige sogar unverzichtbar sind. Beim Umfang der Versicherungen gilt, zuerst existentielle Risiken zu versichern. Der Geschäftsführer der GmbH hat die Aufgabe, zwischen notwendigen und verzichtbaren Versicherungen zu entscheiden. Wie bei allen Versicherungen gilt jedoch, dass sie ihre wahre Bedeutung erst im Notfall erlangen. Für nahezu jeden erdenklichen Fall gibt es eine Versicherung, aber dessen ungeachtet existieren auch einige Risiken, die im Ernstfall eine existientelle Bedrohung für das Unternehmen darstellen. Hier beginnt der Mindest-Versicherungsschutz, den jede Gesellschaft abdecken sollte.

Aufgaben der Geschäftsführer

Die Auswahl und der Abschluß von Versicherungen für die GmbH gehört zweifelsohne zu den laufenden Geschäften der Gesellschaft und somit originär zu den Aufgaben der Geschäftsführer. Nicht immer ist diese Aufgabe einfach zu lösen, da es unzählige Versicherungen und Versicherungsprodukte am Markt gibt, die sich teilweise auch überschneiden. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung muss sich der Geschäftsführer jedoch nicht nur einmal im Laufe seiner Tätigkeit mit dem Thema Versicherungen beschäftigen, sondern hierzu gehört auch eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung der

  • Notwendigkeit bestehender Versicherungen,
  • der Deckungssummen und
  • Höhe der Beiträge.

Vereinfacht gesagt muss der Geschäftsführer dafür sorgen, dass nach Beurteilung eines sorgfältig handelnden Geschäftsmanns ausreichender Versicherungsschutz besteht, aber in der anderen Richtung nicht der Vorwurf der Übersicherung entstehen darf. Im Zweifelsfall ist dem Geschäftsführer zu empfehlen, einen Gesellschafterbeschluss über den Abschluss einer bestimmten Versicherung herbeizuführen.

Versicherungen für die GmbH

Diese Versicherungen gehören zur Mindestausstattung einer GmbH:

a) Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der elementarsten Versicherungen und für ein Unternehmen unverzichtbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert das Unternehmen gegen Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden ab, die im Ernstfall rasch Millionensummen erreichen können. Trauriges Beispiel ist die Loveparade in Duisburg, wo es aufgrund einer Massenpanik zu Hunderten von Toten und Verletzten kam. Im Einzelfall ist darauf zu achten, dass auch die Produkthaftpflicht und Umwelthaftpflicht mitversichert sind. Für manche Branchen gibt es auch ganze Versicherungspakete, die auf die jeweiligen spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.

b) Sachversicherungen

Sofern eine GmbH werthaltiges Anlagevermögen besitzt, sollten die Sachwerte der Gesellschaft durch eine Sachversicherung ausreichend versichert sind. Dies betrifft in erster Linie Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Bestand an Waren und Vorräten. Eine Sachversicherung sollte die üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm, Einbruchsdiebstahl und Vandalismus abdecken. Dabei ist auf eine angemessene Versicherungssumme zu achten.

c) Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Falle eines Brandes oder Wasserschadens im Unternehmen hilft es meist nicht weiter, das beschädigte oder zerstörte Anlagevermögen zu ersetzen, wenn die GmbH wochen- oder monatelang nicht mehr produzieren kann. Ein solcher Fall kann schnell zur Insolvenz einer GmbH führen, wenn keine Betriebsunterbrechnungsversicherung besteht. Diese ersetzt im Falle einer Betriebsunterbrechung aus den unterschiedlichsten Gründen die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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