Mit großer Freude darf ich heute einen Erfahrungsbericht zur Gründung einer gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) vorstellen, den mir Frau Itasse als Geschäftsführerin der Waldstrolche Winnenden gUG (haftungsbeschränkt) zur Veröffentlichung übersandt hat.
Gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Als unser privater Waldkindergarten im Oktober 2008 gegründet wurde, zunächst in der Rechtsform einer GbR, war uns durchaus bewusst, dass wir mit dieser Rechtsform nicht wirklich zu unseren Zielen gelangen. Um als “Träger der Freien Jugendhilfe” anerkannt zu werden, und diese Anerkennung ist für eine private Kindertageseinrichtung sehr wichtig, brauchten wir die Gemeinnützigkeit als Grundlage. Und die Gründung einer GmbH war einfach zu teuer für den kleinen, neuen Kindergarten.
Darum kam uns die Novellierung des GmbH-Gesetzes im November 2008 sehr gelegen und bereits Ende des Monats gründeten wir unsere Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Waldstrolche Winnenden gUG (haftungsbeschränkt).
Der Notar war sehr gut über die Novellierung informiert, doch unser Steuerberater erzählte immer wieder von Ämtern und Behörden, auf die er im Zuge diverser Recherchen stieß, bei denen diese Änderung noch nicht wirklich angekommen war. Und die Gründung der UG selbst beim Notar war Formsache, dank der Mustersatzung. Im Januar wurde dann das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen und wir machten uns an den nächsten Schritt: Die Erlangung der Gemeinnützigkeit.
Im Bezirk “unseres” Finanzamtes waren wir ein Novum, doch es bestand eine sehr große Bereitschaft dazu, diese Neuerung gemeinsam zu gestalten. Uns ist durchaus bewusst, dass dies jedoch nicht immer und überall der Fall ist. In Anlehnung an die Satzung gemeinnütziger GmbH’s gestalteten wir eine neue Satzung für die UG und konnten diese in direkter Rücksprache mit und durch das Finanzamt auf ihre Tauglichkeit prüfen lassen. Als dann das Okay durch das Amt kam ging es im März 2009 erneut zum Notar, um die geänderte Satzung notariell beglaubigen zu lassen.
Das wiederum bedeutete einen weiteren finanziellen Mehraufwand. Und ist irgendwie ein bisschen witzlos, wenn man sich die folgende Aussage vor Augen führt – ich zitiere sinngemäß: Eine Unternehmergesellschaft soll die Gründung eines Unternehmens erleichtern, insbesondere für die Unternehmer, die aus finanziellen Gründen das Kapital für die Gründung einer GmbH nicht aufbringen können.
Etwas skeptisch mag ich da doch behaupten: Wenn es keine Mustersatzung für die Gründung einer gemeinnützigen UG gibt, dann ist das Procedere in meinen Augen noch nicht wirklich ganz ausgereift. Denn gerade UG’s, die wie wir von der Struktur und den Finanzen her so gemeinnützigkeitsfähig sind wie wir, müssen dann doch wieder doppelte Notarkosten einkalkulieren. Das kann wirklich noch besser werden! Nach 7 Monaten ist es nun soweit und wir dürfen unsere UG seit Anfang Mai 2009 als “gUG” bezeichnen.
Vielen Dank nochmals hierfür an Frau Itasse, Geschäftsführerin der Waldstrolche Winnenden gUG (haftungsbeschränkt).
Geschäftsführer einer gUG.
Wie sieht das aus? Braucht es einen festangestellten Geschäftsführer, oder kann dieser auch frei und “ohne Bezahlung” aus den Gesellschaftern gestellt werden.
Danke und liebe Grüße
Alexander
Hallo,
ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema Unternehmer Gesellschaft. Auf der Suche nach neuen Informationen habe ich diesen Beitrag gefunden. Ich finde es sehr interessant das eine UG auch eine Gemeinnützegesellschaft werden kann. Dies war mir bis jetzt noch nicht bekannt.
Gruß
MArtin
Hier ist es wie bei einer normalen UG oder GmbH aus. Eine Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft ist auch ohne Vergütung möglich.
Hallo
Mit welchen Kosten muss ich für die Eintragung einer solchen Gesellschaft beim Notar rechnen?
Das Standardprotokoll ist doch so nicht anwendbar.
Muss ich nur die reine Unterschriftenbeglaubigung bezahlen oder noch mehr Notar-Dienstleistungen?
Ich bin Geschäftsführerin einer gUG. Bei der Gründung der gUG im Jahre 2010 haben wir die Satzung vom Finanzamt auf Gemeinnützigkeit prüfen lassen und entsprechend geändert, BEVOR wir die gUG beim Notar gegründet haben. Das Finanzamt schaute ziemlich genau hin, ob wir (formal) als gemeinnützig durchgehen könnten, aber half uns auch bei der richtigen Formulierung, um die Kriterien zu erfüllen. (Unsere Gesellschaft verfolgt für jedermann ersichtlich einen gemeinnützigen Zweck, allerdings ist es nötig, dies in der Satzung entsprechend zu formulieren, dass das Finanzamt die Gesellschaft tatsächlich als gemeinnützig einstuft). Es ist deshalb sinnvoll, erst zum Notar zu gehen, nachdem man sich versichert hat, dass man beim Finanzamt als gemeinnützig gilt.
gUg hat absolut Recht! Es ist immer wichtig, zuerst mit dem Finanzamt die Satzung zu besprechen. So spart man sich doppelte Notarkosten. Und wenn das Finanzamt die gUG nicht als gemeinnützig anerkennen will, schadet es nicht, wenn man dem Finanzbeamten ein paar Beweise vorlegt: http://www.winheller.com/fileadmin/redaktion/Publikationen/stefan_winheller/Die_gemeinnuetzige_Unternehmergesellschaft__gUG__VR_0509_01.pdf. Nicht alle Finanzämter wissen nämlich, dass die gUG möglich ist – obwohl das mittlerweile eigentlich ein “alter Hut” sein sollte…
Danke für Info!
Wir gründen grade auch eine Kindertagesstätte als gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt).
Wir waren auch sehr lange auf Notarsuche in Berlin, der “GERNE” unser gUG beglaubigt.Alle Notare hatten keine Lust mit gUg und gUG-Satzung zu beschäftigen. Vielen Dank an Herr Merleker(Hardenberger Str. 10). Jetzt geht los mit unsere Kita !
Mit welchen Kosten muss man rechnen um eine miniGMBH als Gemeinnützige zu begründen?
Neben den üblichen Kosten für die Gründung einer GmbH (Notar, Handelsregister, Geschäftsführervertrag) kommen bei der Gründung einer gGmbH noch die Kosten für die individuelle Beratung bei der Satzung hinzu, die aufgrund der Gemeinnützigkeit besonderen Anforderungen genügen muss. Diese sind jedoch inviduell zu vereinbaren. Eine pauschale Antwort ist daher hier nicht möglich.