Mit großer Freude darf ich heute einen Erfahrungsbericht zur Gründung einer gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) vorstellen, den mir Frau Itasse als Geschäftsführerin der Waldstrolche Winnenden gUG (haftungsbeschränkt) zur Veröffentlichung übersandt hat.

Gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Als unser privater Waldkindergarten im Oktober 2008 gegründet wurde, zunächst in der Rechtsform einer GbR, war uns durchaus bewusst, dass wir mit dieser Rechtsform nicht wirklich zu unseren Zielen gelangen. Um als “Träger der Freien Jugendhilfe” anerkannt zu werden, und diese Anerkennung ist für eine private Kindertageseinrichtung sehr wichtig, brauchten wir die Gemeinnützigkeit als Grundlage. Und die Gründung einer GmbH war einfach zu teuer für den kleinen, neuen Kindergarten.

Darum kam uns die Novellierung des GmbH-Gesetzes im November 2008 sehr gelegen und bereits Ende des Monats gründeten wir unsere Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Waldstrolche Winnenden gUG (haftungsbeschränkt).

Der Notar war sehr gut über die Novellierung informiert, doch unser Steuerberater erzählte immer wieder von Ämtern und Behörden, auf die er im Zuge diverser Recherchen stieß, bei denen diese Änderung noch nicht wirklich angekommen war. Und die Gründung der UG selbst beim Notar war Formsache, dank der Mustersatzung. Im Januar wurde dann das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen und wir machten uns an den nächsten Schritt: Die Erlangung der Gemeinnützigkeit.

Im Bezirk “unseres” Finanzamtes waren wir ein Novum, doch es bestand eine sehr große Bereitschaft dazu, diese Neuerung gemeinsam zu gestalten. Uns ist durchaus bewusst, dass dies jedoch nicht immer und überall der Fall ist. In Anlehnung an die Satzung gemeinnütziger GmbH’s gestalteten wir eine neue Satzung für die UG und konnten diese in direkter Rücksprache mit und durch das Finanzamt auf ihre Tauglichkeit prüfen lassen. Als dann das Okay durch das Amt kam ging es im März 2009 erneut zum Notar, um die geänderte Satzung notariell beglaubigen zu lassen.

Das wiederum bedeutete einen weiteren finanziellen Mehraufwand. Und ist irgendwie ein bisschen witzlos, wenn man sich die folgende Aussage vor Augen führt – ich zitiere sinngemäß: Eine Unternehmergesellschaft soll die Gründung eines Unternehmens erleichtern, insbesondere für die Unternehmer, die aus finanziellen Gründen das Kapital für die Gründung einer GmbH nicht aufbringen können.
Etwas skeptisch mag ich da doch behaupten: Wenn es keine Mustersatzung für die Gründung einer gemeinnützigen UG gibt, dann ist das Procedere in meinen Augen noch nicht wirklich ganz ausgereift. Denn gerade UG’s, die wie wir von der Struktur und den Finanzen her so gemeinnützigkeitsfähig sind wie wir, müssen dann doch wieder doppelte Notarkosten einkalkulieren. Das kann wirklich noch besser werden! Nach 7 Monaten ist es nun soweit und wir dürfen unsere UG seit Anfang Mai 2009 als “gUG” bezeichnen.

Vielen Dank nochmals hierfür an Frau Itasse, Geschäftsführerin der Waldstrolche Winnenden gUG (haftungsbeschränkt).

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