CumEx-Architekt Hanno Berger legt vor dem LG Bonn Teil-Geständnis ab, dass “die Zeit der Steuergestaltung mittels CumEx ab 2009 vorbei gewesen sei“.

Vorgeschichte zu Mr. CumEx

Nachdem in Sachen CumEx mehr als 30 Jahre nichts passiert ist und sich scheinbar niemand für die milliardenschweren Machenschaften der Akteure zu Lasten der Staatskasse interessiert hat, beschäftigt sich die Justiz nun sehr intensiv mit dem Thema.

Treibende Kraft ist die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, die eher zufällig auf CumEx gestoßen ist, sich dann gegen zahlreiche Widerstände hineingegraben hat und inzwischen auch schon imponierende Erfolge vorweisen kann. Mittlerweile gibt es neben Urteilen des BFH und BGH auch schon lesenswerte Bücher über CumEx, darunter das Buch “Unter den Augen des Staates” von Massimo Bognanni.

Die strafrechtliche Aufarbeitung steht noch am Anfang und dürfte uns noch lange Zeit beschäftigen. Inzwischen ist sogar der aktuelle Bundeskanzler Scholz betroffen, dessen Rolle als Hamburger Oberbürgermeister und Kontakte zur Warburg Bank im Fokus stehen.

CumEx-Architekt Hanno Berger

Aktuell steht der CumEx-Architekt Hanno Berger, auch als Mr. CumEx bekannt, wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen vor dem Landgericht Bonn. Die Ermittlungen gegen den promovierten Juristen und einstigen Mitinhaber der Kanzlei Berger, Steck und Kollegen haben schon vor mehr als 10 Jahren begonnen. Nach der Durchsuchung seiner Büros durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Jahre 2012 war er jedoch in die Schweiz geflüchtet und hat dann von dort seine CumEx-Geschäfte weiter betrieben. Im Februar 2022 hat die Schweiz ihn an Deutschland ausgeliefert.

In dem Strafverfahren vor dem LG Bonn wird Hanno Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen. Unter anderem soll er die Privatbank M.M. Warburg zur Aufnahme von CumEx-Geschäften bewogen und maßgeblich geholfen haben, die nötigen Strukturen einzurichten und gutgläubige Investoren anzuwerben.

Hier traf Hanno Berger erstmals auf die Staatsanwältin Anne Brorhilker, die ihre Ermittlungen seit 2014 auf ihn konzentriert hatte. Vor dem LG Bonn hat er jetzt zugegeben, dass er ab 2009 mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat. Ob er sich damit einen Gefallen getan, müssen seine Strafverteidiger und ggf. das Gericht beurteilen. Angesichts der beruflichen Vorgeschichte (Jurastudium, Promotion, Betriebsprüfer in Frankfurt, und später Rechtsanwalt) und der klaren Botschaften in den CumEx-Urteilen des BGH und BFH kann ich nicht erkennen, wie ihm ein solches Teil-Geständnis helfen soll.

BMF-Schreiben vom 05.05.2009 als Zäsur in CumEx?

Nach seiner Argumentation hat sich die Rechtslage mit dem BMF-Schreiben vom 05.05.2009 (IV C 1 -S 2252/09/10003) dahingehend geändert, dass die “Zeit der Steuergestaltung mittels CumEx rund um den Dividendenstichtag vorbei sei“. In dem genannten BMF-Schreiben heißt es:

Bestehen zwischen dem Leerverkäufer und dem Käufer Absprachen, die einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem Leerverkauf und dem Kauf begründen, ist dem Käufer in den o. g. Fällen bekannt, dass ihm eine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde, obwohl die darin ausgewiesene Kapitalertragsteuer nicht erhoben bzw. abgeführt worden ist.

In diesen Fällen ist die in der Bescheinigung ausgewiesene Kapitalertragsteuer nicht gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 31 KStG anzurechnen, weil sie nicht erhoben worden ist.

Weiterhin liegen die Voraussetzungen für eine Erstattung der Kapitalertragsteuer gemäß §§ 44a Abs. 7 und 8, 44b Abs. 1 EStG, § 11 Abs. 2 InvStG nicht vor.

BMF-Schreiben vom 05.05.2009 (IV C 1 -S 2252/09/10003)

In Wiesbaden gibt es ein weiteres Strafverfahren gegen Hanno Berger, wo ihm die Generalanwaltschaft Frankfurt vorwirft, von 2006 bis 2008 falsche Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer in Höhe von gut 113 Mio. Euro erlangt zu haben, die wissentlich nicht bezahlt wurde.

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