Stichwörter: : "Betriebsrentengesetz"

am in Geschäftsführer

Für eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung gilt seit 01.01.2019 eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Soweit die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung eine Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bewirkt, muss der Arbeitgeber einen Betrag i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an den Versorgungsträger entrichten. Bei einer Vereinbarung zur Entgeltumwandlung vor dem 01.01.2019 gilt die Zuschusspflicht allerdings erst ab...

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Das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur (stufenweise) Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt sich auch auf bestehende Versorgungszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge der Geschäftsführer aus. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt das gesetzliche Rentenalter nunmehr 67 Jahre gem. § 7a SGB VI....

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In diesem 6. Teil der Artikelreihe zur betrieblichen Altersvorsorge geht es um die Abfindung einer Anwartschaft oder des Versorgungsanspruchs im Falle einer Trennung zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer. Bei Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages stellt sich immer wieder die Frage, ob und wie der Versorgungsanspruch des Geschäftsführers im Wege einer Abfindung erledigt werden kann. Alternativ ist auch die...

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In diesem 5. Teil der Artikelreihe zur betrieblichen Altersvorsorge geht es um die Anpassung der Versorgungsleistungen eines Geschäftsführers. Beim Fremdgeschäftsführer und beim Gesellschafter-Geschäftsführer ohne beherrschenden Einfluss besteht ein gesetzlicher Anspruch auf regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen. Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Anpassung dagegen vertraglich geregelt werden....

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Dieser Teil der Artikelreihe zur betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer betrifft die Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche (Anwartschaft) gegenüber der Gesellschaft. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft ist ein Verfall der Versorgungsansprüche grundsätzlich möglich. Für arbeitnehmerähnliche Geschäftsführer hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Unverfallbarkeit angeordnet. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können sich jedoch auf die Regelungen des Betriebsrentengesetzes nicht berufen....

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Im ersten Teil dieser Artikelreihe zur betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer einer GmbH geht es zunächst um die Grundlagen und Bausteine einer adäquaten Altersversorgung. Angesichts der weit überdurchschnittlichen Versorgungslücke der GmbH-Geschäftsführer spielt der effektive und sichere Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge eine überragende Rolle. Dies gilt umso mehr für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen und...

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