Im ersten Teil dieser Artikelreihe zur betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer einer GmbH geht es zunächst um die Grundlagen und Bausteine einer adäquaten Altersversorgung. Angesichts der weit überdurchschnittlichen Versorgungslücke der GmbH-Geschäftsführer spielt der effektive und sichere Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge eine überragende Rolle. Dies gilt umso mehr für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen und...
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Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Tod sowie die Erstattung von Reisekosten bilden das Thema für den 6. Teil der Artikelreihe zum Gehalt der Geschäftsführer (Geschäftsführergehalt)....
[ Weiterlesen ]Das Gehalt der Geschäftsführer enthält neben dem Grundgehalt und einer Tantieme regelmäßig auch die Überlassung eines Dienstwagens und andere Sonderzuwendungen. Diese Gehaltsbestandteile bilden das Thema für den 5. Teil der Artikelreihe zum Geschäftsführergehalt....
[ Weiterlesen ]Bei der Tantieme für Gesellschafter-Geschäftsführer sind zusätzliche Anforderungen an die schriftliche Tantiemevereinbarung und deren Inhalt zu beachten. Anderenfalls ist die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit der Tantieme dem Grunde und der Höhe nach nicht sichergestellt. Ferner geht es um die Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts in seiner Gesamtheit....
[ Weiterlesen ]Die gewinnabhängige Tantieme ist regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil des Gehalts der Geschäftsführer. Es handelt sich um eine variable, gewinnabhängige Vergütung, die den oder die Geschäftsführer angemessen am wirtschaftlichen Erfolg der GmbH beteiligt. Es ist wichtig, die Berechnung der Tantieme im Einzelnen im Geschäftsführeranstellungsvertrag klar zu regeln (Tantiemevereinbarung). ...
[ Weiterlesen ]In § 26 SGB IV ist die Erstattung zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen, soweit diese ohne ein zugrunde liegendes tatsächliches Pflicht- Versicherungsverhältnis geleistet wurden....
[ Weiterlesen ]Eine etwaige Sozialversicherungspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist seit dem 01.01.2005 durch ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren zu prüfen. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Zu diesem Zweck muss die GmbH oder der beauftragte Steuerberater bei der Anmeldung zusätzlich angeben, dass es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter handelt. Die Krankenkasse leitet die Meldung an...
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Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer