Stichwörter: : "Sozialversicherungspflicht"

Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.03.2022 hat der Statusfeststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status des GmbH-Geschäftsführers eine sog. Doppel- oder Mischwirkung. Der Geschäftsführer ist objektiv betrachtet sowohl begünstigt als auch belastet. Ist der Statusfeststellungsbescheid unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Interesses der Betroffenen an der Rücknahme als “nicht begünstigend” i.S.d. des § 44 SGB...

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Im Falle der Liquidation einer GmbH ist die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung beim Liquidator nach denselben Grundsätzen vorzunehmen wie beim GmbH-Geschäftsführer. Ein Liquidator ohne Beteiligung am Stammkapital der GmbH steht daher in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Es ist mehr oder weniger unbedeutend, ob der Liquidator schuldrechtlich weisungsfrei und faktisch wie ein selbständiger Unternehmer die Geschäfte der...

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Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) üben Geschäftsführer einer GmbH nur dann eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn sie aufgrund ihrer Gesellschafterstellung eine umfassende Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung besitzen. Hierfür benötigen sie eine gesellschaftsvertragliche Rechtsmacht, die ihnen einen maßgeblichen Einfluss auf Gesellschafterbeschlüsse ermöglicht, um dadurch die Geschicke der Gesellschaft umfassend mitzubestimmen....

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am in Sozialversicherungsrecht

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in zwei ganz aktuellen Entscheidungen die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung zur Sozialversicherungspflicht von Pflegern im ambulanten Pflegedienst und von Ärzten im Rettungsdienst bestätigt. Die vollständige Begründung der Urteile liegt noch nicht vor, aber schon aus den Pressemitteilungen lassen sich die zentralen Eckpunkte der Entscheidungen entnehmen, die aus meiner Sicht...

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am in Geschäftsführer

Die Pflichten aus dem Sozialversicherungsrecht treffen die Geschäftsführer einer GmbH in vielen Fällen in doppelter Hinsicht. Kraft ihres Amts als gesetzliche Vertreter der GmbH sind sie für alle Angelegenheiten der Gesellschaft als Arbeitgeber zuständig. Man spricht von der Allzuständigkeit der Geschäftsführer. Ist der Geschäftsführer i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV als abhängig Beschäftigter zu...

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Eine Sperrminorität eines Gesellschafters in der GmbH ist zu bejahen, wenn er/sie aufgrund der Beteiligung am Stammkapital unliebsame Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung verhindern kann. Die Sperrminorität ist ein wesentliches Kriterium im Rahmen der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung....

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