Stichwörter: : "Gesellschaftsvertrag"

am in Gesellschafter

Nach der Rechtsprechung des BGH sind sog. Hinauskündigungsklauseln im Gesellschaftsvertrag einer GmbH grundsätzlich unwirksam, da sie gegen die guten Sitten verstoßen und dies nach § 138 BGB zur Nichtigkeit führt. Unter einer Hinauskündigungsklausel versteht man gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund...

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am in Allgemein

Nach der Rechtsprechung des BGH gehört das Recht des ausscheidenden Gesellschafters auf eine Abfindung für den Verlust des Geschäftsanteils zu den elementaren Gesellschafterrechten. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit räumt den Gesellschaftern das Recht ein, die Höhe der Abfindung und die Auszahlungsmodalitäten im Rahmen des Gesellschaftsvertrages zu regeln. Allerdings ist eine Beschränkung der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschaft...

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am in Gesellschafter

Ein Gesellschafter einer GmbH hat Anspruch auf eine Abfindung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft, sei es infolge einer eigenen Kündigung oder wegen eines Ausschlusses. Dies gilt ebenso für den Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die vertragliche Regelung über die Abfindung eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Gesellschaft gehört zu den wichtigsten Regelungen...

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Die GmbH gehört zur Klasse der Kapitalgesellschaften, die stets mit zwei Personengruppen besetzt ist: Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. Die GmbH selbst ist eine juristische Person und somit rechtsfähig. Der Bestand und die Zusammensetzung der Gesellschafter kann sich ohne weiteres ändern, ohne dass dies einen Einfluss auf die GmbH hat. Sie muss jedoch zu jedem Zeitpunkt einen...

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Die Sozialversicherungspflicht angestellter Gesellschafter in der GmbH (mitarbeitende Gesellschafter) beurteilt sich nach ihrer Rechtsmacht, die Gebundenheit an Weisungen der Geschäftsführer aufzuheben. Ganz aktuell, aber etwas am Rande hat das Bundessozialgericht (BSG) die Kriterien zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht einer angestellten Gesellschafterin einer GmbH bestätigt und verfeinert....

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Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers unterliegt der Sozialversicherungspflicht, wenn dieser aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital der GmbH oder mangels anderer gesellschaftsvertraglicher Sonderrechte keinen maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierbei kommt es nicht darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage die Vergütung des Geschäftsführers erfolgt oder wie diese bezeichnet wird. Es kommt auch nicht...

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Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Einheits-GmbH & Co. KG ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital der GmbH oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss er über eine hinreichende Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft verfügen, die ihm einen maßgeblichen Einfluss auf...

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