Im Falle einer fortgeschrittenen Krise der GmbH mit hälftigem Verlust des Stammkapitals oder mehr sind die Geschäftsführer zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verpflichtet. Bei schuldhafter Pflichtverletzung besteht für Geschäftsführer das Risiko der persönlichen Haftung....
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Liquidität"
Die Frage nach der Haftung der Geschäftsführer im Falle der Überschuldung einer GmbH stellt sich insbesondere dann, wenn durch den späteren Insolvenzverwalter festgestellt wird, dass die Insolvenzantragspflicht mißachtet oder zu spät umgesetzt wurde und dadurch der GmbH und den Gläubigern ein Schaden entstanden ist....
[ Weiterlesen ]Das Liquiditäts- und Forderungsmanagement gehört zu den zentralen Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH. Mangelnde Liquidität und ein fehlendes Forderungsmanagement sind häufige Ursachen einer Krise, die bei der GmbH unmittelbar zur Insolvenz führen kann....
[ Weiterlesen ]Der gesetzestreue Umgang mit einer GmbH in der Krise überfordert so manchen Geschäftsführer, insbesondere in den Fällen, in denen es sich um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt. Sind aber erst mal alle Rücklagen (und im schlimmsten Fall auch das Stammkapital) vollständig aufgezehrt, setzt sich ein Geschäftsführer mit dem Motto “Weiter so und durch” nicht...
[ Weiterlesen ]Die Entscheidung für das richtige Geschäftskonto spielt nicht nur bei der Existenzgründung eine besondere Rolle. Die Anforderungen an das Geschäftskonto und die kontoführende Bank wachsen mit dem Unternehmen. Es gehört daher immer wieder neu auf die Agenda einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Für einen Einzelunternehmer besteht zwar keine Verpflichtung zu einem Geschäftskonto, aber bei der GmbH oder...
[ Weiterlesen ]Leider ist das Thema der Zahlungsunfähigkeit und der daraus resultierenden Konsequenzen von großer Bedeutung, wie zahlreiche Mandantenanfragen und auch die aktuelle Medien beweisen....
[ Weiterlesen ]Sobald die GmbH den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfüllt und die Geschäftsführer diesen Zustand nicht innerhalb von 3 Wochen beseitigen können, sind sie zum Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht verpflichtet. Unterbleibt der Insolvenzantrag oder stellen sie diesen erst verspätet, setzen sich Geschäftsführer dem Risiko einer persönlichen Haftung aus....
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Einberufung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung