Archiv: Februar 2022

am in Sozialversicherungsrecht

Haben die Ehegatten mit notariellen Ehevertrag den besonderen Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, wurde und wird ihr gesamtes Vermögen Gesamtgut, also gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (§ 1416 Abs. 1 BGB). Das Gesamtgut der Ehegatten ist von den Ehegatten gemeinschaftlich zu verwalten, soweit es nicht zum Vorbehaltsgut bestimmt wird oder einer der Ehegatten mit der alleinigen Verwaltung...

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Im Falle der Liquidation einer GmbH ist die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung beim Liquidator nach denselben Grundsätzen vorzunehmen wie beim GmbH-Geschäftsführer. Ein Liquidator ohne Beteiligung am Stammkapital der GmbH steht daher in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Es ist mehr oder weniger unbedeutend, ob der Liquidator schuldrechtlich weisungsfrei und faktisch wie ein selbständiger Unternehmer die Geschäfte der...

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Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) üben Geschäftsführer einer GmbH nur dann eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn sie aufgrund ihrer Gesellschafterstellung eine umfassende Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung besitzen. Hierfür benötigen sie eine gesellschaftsvertragliche Rechtsmacht, die ihnen einen maßgeblichen Einfluss auf Gesellschafterbeschlüsse ermöglicht, um dadurch die Geschicke der Gesellschaft umfassend mitzubestimmen....

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