Nach § 64 S. 1 GmbHG (= § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.) haften die Geschäftsführer einer GmbH für den Schaden, der durch geleistete Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung entstanden ist. Hierbei handelt es sich um eine Haftungsregelung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht (inzwischen geregelt in § 15a InsO...
[ Weiterlesen ]Archiv: Mai 2016
Die digitale Arbeitszeiterfassung ist nur ein Aspekt der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung, die nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Gesellschaft in Deutschland vor gewaltige Herausforderungen stellt. Bei der digitalen Arbeitszeiterfassung lassen sich die Chancen, Möglichkeiten und Gefahren der digitalisierten Welt sehr gut aufzeigen....
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Haftung des Direktors einer Ltd.