Die Unternehmensteuerreform 2008 hat im Rahmen der Berechnung und Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer zu erheblichen Veränderungen geführt. Die Grundstruktur blieb zwar erhalten, wurde aber in ihren spezifischen Ausprägungen verstärkt, indem vor allem die Hinzurechnungen erweitert wurden. Weitere Veränderungen betreffen den Wegfall der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer, den Staffeltarif sowie die Gewerbesteuermesszahl....

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