Leider ist das Thema der Zahlungsunfähigkeit und der daraus resultierenden Konsequenzen von großer Bedeutung, wie zahlreiche Mandantenanfragen und auch die aktuelle Medien beweisen....
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Zahlungsunfähigkeit"
Sobald die GmbH den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfüllt und die Geschäftsführer diesen Zustand nicht innerhalb von 3 Wochen beseitigen können, sind sie zum Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht verpflichtet. Unterbleibt der Insolvenzantrag oder stellen sie diesen erst verspätet, setzen sich Geschäftsführer dem Risiko einer persönlichen Haftung aus....
[ Weiterlesen ]Neben den allgemeinen Aufgaben und Pflichten müssen Geschäftsführer in der Krise einer GmbH zusätzliche Anforderungen und Pflichten beachten, die eine Unternehmensführung unerhört anspruchsvoll und schwierig werden lässt. Geschäftsführer stehen in dieser Phase ununterbrochen unter einem extremen Handlungsdruck und zugleich sind sie wachsenden zivilrechtlichen und strafrechlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Unerfahrene Geschäftsführer verlieren sich hier schnell im “Durcheinander...
[ Weiterlesen ]Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH muss der Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren stellen. Die maßgebliche Vorschrift hierfür findet sich in § 17 Insolvenzordnung. Leider unterscheidet sich die juristische Bedeutung der Zahlungsunfähigkeit mittlerweile sehr deutlich vom allgemeinen Sprachgebrauch, so dass auch der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit...
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Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH