Die Umwandlung der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH wird in § 5a Abs. 4 GmbHG auf sehr einfache Weise geregelt, indem die Sonderregelungen für die UG (haftungsbeschränkt) gem. § 5a GmbHG nicht mehr gelten, sobald das Stammkapital auf 25.000 Euro oder darüber erhöht wurde. ...
[ Weiterlesen ]Kategorie "Umwandlung"
Die steuerneutrale Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist auf verschiedenen Wegen zu realisieren, die allesamt ihre Vor- und Nachteile haben. Wer eine steuerneutrale Umwandlung unter Fortführung der Buchwerte sucht, muss sich zwischen der Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (UmwG) oder der Einbringung gem. § 20 UmwStG entscheiden. Das UmwG sieht eine Ausgliederung zur Neugründung oder zur...
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Umwandlung der UG haftungsbeschränkt in GmbH