Für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften (u. a. AG, GmbH, KG, OHG, UG haftungsbeschränkt, SE, KGaA, Partnerschaftsgesellschaft) besteht seit Oktober 2017 die Pflicht, unter www.transparenzregister.de ihre wirtschaftlich Berechtigten elektronisch offenzulegen und diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten (§ 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz). Nach § 21 GwG trifft diese Pflicht auch...

[ Weiterlesen ]