In der Streitsache “Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH” untermauert das Sozialgericht Stuttgart mit einer aktuellen Entscheidung die Tendenz, dass es bei der Abgrenzung der versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung von der versicherungsfreien selbständigen Tätigkeit in erster Linie um die Rechtsmacht geht, Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen oder zumindest zu verhindern. In den Worten des SG Stuttgart heißt...

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