Die Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter in der GmbH beurteilt sich in erster Linie nach ihrem Anteil am Stammkapital oder aufgrund besonderer Vereinbarungen in der Satzung, die dem Gesellschafter bestimmte Sonderrechte einräumen. Im wesentlichen geht es darum, ob ein mitarbeitender Gesellschafter aufgrund seiner Kapitalbeteiligung oder satzungsmäßiger Sonderrechte eine beherrschende Stellung in der GmbH besitzt und somit wie...

[ Weiterlesen ]