Die Vergütung der GmbH-Geschäftsführer setzt sich sinnvollerweise aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen zusammen, wobei das Grundgehalt die Basis bildet. Erhöht man allerdings nur das Grundgehalt, bleibt von der Gehaltserhöhung nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig nur sehr wenig übrig. Daher lohnt es sich, bei der nächsten Verhandlung über eine Gehaltserhöhung die folgenden steuerfreien Zusatzleistungen...
[ Weiterlesen ]Archiv: Juli 2009
Am 19.06.2009 hat der Bundestag die vorübergehende Aussetzung der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG für 2 Jahre beschlossen. Für die Wirksamkeit der Regelung steht noch die Zustimmung des Bundesrat aus, die am 10.07.2009 erwartet wird....
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Anregungen für die nächste Gehaltsverhandlung