Die Frage nach der Haftung der Geschäftsführer im Falle der Überschuldung einer GmbH stellt sich insbesondere dann, wenn durch den späteren Insolvenzverwalter festgestellt wird, dass die Insolvenzantragspflicht mißachtet oder zu spät umgesetzt wurde und dadurch der GmbH und den Gläubigern ein Schaden entstanden ist....

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