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Maßnahmen der Koalition zum Umgang mit hohen Energiekosten

Die Koalitionsparteien der Bundesregierung haben sich am 23. März 2022 auf ein Paket mit Maßnahmen zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt. Infolge des Krieges in der Ukraine sind die Preise für Energie, Lebensmittel und zahlreiche Rohstoffe drastisch gestiegen. Diese Preisanstiege sind für die Bürger in ganz Europa schon jetzt zu einer großen finanziellen Belastung geworden. Die Koalitionsparteien gehen davon aus, dass sich die Situation in den kommenden Wochen und Monaten in Form von steigenden monatlichen Vorauszahlungen für Heizung und Strom noch verschärfen wird. Es gibt auch etliche Unternehmen, die von den Preisanstiegen besonders betroffen sind und zunehmend in Schwierigkeiten geraten. Hier plant die Regierung, nach Abschluss der Beratungen der Europäischen Kommission zum „Temporary Framework“ im Beihilferecht mit zinsgünstigen Krediten rasch und unbürokratisch die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen und über weitere Maßnahmen beraten.

Maßnahmen der Koalition zum Umgang mit hohen Energiekosten

In dem ersten Maßnahmenpaket der Koalitionsparteien der Bundesregierung sind folgende Maßnahmen zur Entlastung der Bürger und Unternehmen enthalten:

Einmalige Energiepreispauschale

Einführung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 300 Euro zur Entlastung der Bürger infolge der steigenden Energiepreise für das Steuerjahr 2022. Unternehmen können diese Pauschale als steuerfreien Zuschuss zum Gehalt an ihre Mitarbeiter auszahlen. Diese Pauschale ist unabhängig von anderen steuerlichen Regelungen (insbesondere Pendlerpauschale oder Job-Ticket) und kann zusätzlich gewährt werden. Die Pauschale wird mit dem laufenden Gehalt abgerechnet und ausgezahlt. Allerdings ist die Pauschale einkommensteuerpflichtig.

Selbständige Unternehmen erhalten die Pauschale in gleicher Höhe über eine einmalige Senkung der Einkommensteuervorauszahlung.

Befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird befristet auf drei Monate auf das europäische Mindestmaß abgesenkt.

Familienzuschuss

Familien erhalten für jedes Kind zusätzlich zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen

Empfänger von Transferleistungen des Staats erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Günstigeres ÖPNV-Ticket

Im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs wird für 90 Tage ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“) eingeführt.

Quelle: Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten

Udo Schwerd:
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