Nach offensichtlich schwierigen Verhandlungen klagen die Münchner Wiesnwirte nunmehr wegen der Absage des Oktoberfestes in München gegen ihren Versicherer auf Ersatz des Millionenschadens. Streitig ist allerdings, ob das Oktoberfest in München wirklich abgesagt wurde. Über diese Frage bestehen offenbar unterschiedliche Meinungen, wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet. Unklar ist noch, gegen wen sich die Klagen tatsächlich richten.

Gab es eine Absage des Münchner Oktoberfestes 2020?

Was für eine Frage? Natürlich hat das Oktoberfest in München 2020 nicht stattgefunden. Doch wurde es von der Stadt München abgesagt im Sinne der Versicherungsbedingungen?

In dem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird hierzu das Interview mit Michael F. Schottenhamel wiedergegeben, einem der betroffenen Wiesnwirte, der das legendäre Schottenhamel Festzelt betreibt. Neben ihm haben weitere sechs Wieswirte Klage beim LG München I eingereicht. Sie sind der Meinung, dass wegen der Absage des Oktoberfestes 2020 der Versicherungsfall eingetreten sei.

Münchner Wiesnwirte ./. Deutsche Sport & Entertainment Versicherungsgemeinschaft DSE

Laut Schottenhamel weigert sich die allerdings die Hamburger Deutsche Sport & Entertainment Versicherungsgemeinschaft DSE, den Ausfall der Wiesn 2020 als Versicherungsfall anzuerkennen.

Diesbezüglich lohnt es sich, die damalige Pressekonferenz mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Rieter nochmals anzusehen, insbesondere die folgende Passage:

Absage des Münchner Oktoberfestes 2020

Es war sogar der Vertreter der Süddeutschen Zeitung, der den Münchner Oberbürgermeister ausdrücklich nach Risiken infolge der “Absage” des Münchner Oktoberfestes gefragt hat. Zunächst kokettiert der Münchner Oberbürgermeister mit der Tatsache, dass er kein Jurist sei. Man darf sich jedoch sicher sein, dass die Stadt München als Veranstalterin das Risiko eingehend untersucht hat.

Ich sehe kein Klagerisiko, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Festes. Wir haben auch noch keinerlei Verträge, weder im Stadtrat noch auf privatrechtlicher Natur, geschlossen, so dass ich sicher davon ausgehe, dass uns kein Schadensersatzanspruch ins Haus steht. Es gibt nichts abzusagen, weil das Oktoberfest nicht stattfinden wird. Es ist jedes Mal ein Beschluss des Münchner Stadtrates, in dem wir z.B. festlegen, welche Beschicker auf die Wiesn gehen dürfen. Diesen Beschluss wird es nicht geben. Damit findet das Oktoberfest nicht statt.

Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter zur “Absage” des Münchner Oktoberfestes gem. Pressekonferenz am 20.04.2020

Bisher waren die Münchner Gastwirte in der glücklichen Lage, dass sie beim LG München I einen Verbündeten gegen ihre Betriebsschließungsversicherungen infolge der Coronapandemie hatten. Dieser Fall hier liegt meines Erachtens jedoch völlig anders, wobei es schon auf die Versicherungsbedingungen im Einzelnen ankommen wird. Ich wage allerdings die Prognose, dass die Münchner Wiesnwirte hier nicht so gute Karten haben.

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