Investieren in Startups ist in Zeiten niedriger Zinsen für viele Investoren eine interessante Alternative, um Geld gewinnbringend anzulegen. Für innovative Startups in den wachstumsstarken und technologieorientierten Branchen ist Venture Capital (= Risikokapital) von hoher Bedeutung, da der Kapitalbedarf bis zur Erzielung erster Umsätze (geschweige denn Gewinne) regelmäßig sehr hoch ist und in den seltensten Fällen mit Eigenkapital oder klassischen Finanzierungsformen zu decken ist. Lange Zeit war die Finanzierung von Startups nur professionellen Venture-Capital-Firmen und sog. Business Angels vorbehalten, durchaus auch mit enormen Renditen. Nichtsdestotrotz muss man auch oder gerade in Zeiten des populär werdenden Crowdinvesting darauf hinweisen, dass das Investieren in Startups mit viel Risiko verbunden ist. Daher heißt Venture Capital übersetzt ja auch Risikokapital.

Investieren in Startups mittels Venture Capital

Venture Capital ist eine bewährte und wichtige Finanzierungsform für technologieorientierte und wachstumsstarke Startups, insbesondere für solche in der Rechtsform der GmbH. Dies liegt vor allem daran, dass die klassischen Kreditinstitute mit Darlehen an neu gegründete Unternehmen sehr zurückhaltend geworden sind, insbesondere wenn (noch) keine verlässliche Zahlen und keine Sicherheiten zur Verfügung stehen. Bei der Aufnahme von Investoren zeigt sich übrigens einer der entscheidenden Vorteile der GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen oder einer GbR.

Der wesentliche Unterschied zwischen Venture Capital und einem Darlehen besteht darin, dass Risikokapitalgeber anstelle einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals eine Gewinnbeteiligung an den laufenden Gewinnen und im Falle des Exits häufig einen üppigen Veräußerungserlös für ihre Beteiligung an der Gesellschaft erhalten. Die Bereitstellung des Kapitals an die GmbH erfolgt im Rahmen von Finanzierungsrunden, die sich jeweils in mehrere Etappen unterteilen. In der Regel erfolgt die Beteiligung der Investoren über eine Kapitalerhöhung der GmbH, bei der neue Geschäftsanteile geschaffen und von den Investoren (unter zusätzlicher Zuzahlung in die sonstigen Rücklagen der GmbH) übernommen werden.

Ablauf einer Finanzierungsrunde bei Startups

Je nach Investitionssumme und Anzahl der Investoren gliedert sich eine Finanzierungsrunde in die folgende Etappen:

  1. Letter of Intent,
  2. Vertraulichkeitsvereinbarung,
  3. Due Diligence Prüfung,
  4. Investment- und Beteiligungsvertrag.

Der Investment- und Beteiligungsvertrag ist das abschließende Herzstück der Finanzierungsrunde und enthält in der Regel mehrere schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den

  • Gründern,
  • evtl. bereits aufgenommenen (Alt-)Gesellschaftern und
  • den (neu hinzukommenden) Investoren.

Der Zweck des Investment- und Beteiligungsvertrages besteht darin, die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien in der Zukunft verbindlich abzustecken.

Investment- und Beteiligungsvertrag

Üblicherweise werden in dem Investment- und Beteiligungsvertrag die folgenden Vereinbarungen getroffen bzw. die bereits bestehenden Verträge an die neuen Verhältnisse angepasst:

  • Beteiligungsvertrag,
  • Gesellschaftervereinbarung,
  • Gesellschaftsvertrag der GmbH (= Satzung),
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag und
  • Geschäftsordnung für die Geschäftsführung.

Hieraus ergibt sich ein Geflecht aus vertraglichen Vereinbarungen, die keinesfalls isoliert voneinander zu betrachten sind, sondern aufeinander abgestimmt sein müssen.

Beteiligungsvertrag und Gesellschaftervereinbarung

Der Beteiligungsvertrag im eigentlichen Sinne enthält die vertraglichen Regelungen zwischen den Investoren und den Altgesellschaftern (incl. den Gründern) betreffend das Investment im Einzelnen. Hier geht es insbesondere um die Höhe der Investition und die daraus resultierende Beteiligungsquote an der GmbH.

In einer sog. Gesellschaftervereinbarung (außerhalb des Gesellschaftsvertrages der GmbH) verständigen sich die Investoren und die Altgesellschafter auf das zukünftige Miteinander in der Gesellschaft, z.B. die Einrichtung und Zusammensetzung besonderer Organe (Beirat), besondere Informations- und Kontrollrechte der Investoren, Vorkaufsrechte oder Exit-Regelungen bei Ausscheiden der Gründer.

In der Praxis wird in dem Beteiligungsvertrag häufig auf die gesonderte Gesellschaftervereinbarung verwiesen, die als Anlage zum Beteiligungsvertrag mit diesem eine einheitliche Urkunde darstellt.

Rechte und Interessen der Gründer

Für die Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der GmbH (= Gründer) geht es im Rahmen der Finanzierungsrunde in erster Linie darum, bei aller Notwendigkeit der Finanzierung möglichst wenig Rechte an die Investoren abzugeben. Eine wichtige Rolle hierbei spielt die Ausgestaltung der Geschäftsführeranstellungsvertrages, der den Lebensunterhalt des Gründers oder der Gründer sichern muss.

Üblicherweise erfolgt eine Finanzierungsrunde bei der GmbH in der Praxis mit einer Kapitalerhöhung gegen Übernahme der neu geschaffenen Geschäftsanteile durch die Investoren. Denkbar ist aber auch die Abtretung von Geschäftsanteilen der Gründer an die Investoren, verbunden mit der Zuzahlung eines Agio in die sonstigen Rücklagen der Gesellschaft. Bei dieser Variante müssen die Gründer darauf achten, dass sie durch den Verlust von Geschäftsanteilen nicht in die Falle der Sozialversicherungspflicht tappen.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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