Mit dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 zum 01.01.2008 wurde auch die Gewerbesteuer in den Katalog der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben aufgenommen. Ausdrücklich erklärtes Ziel der Unternehmenssteuerreform 2008 war die steuerliche Entlastung der Kapitalgesellschaften, wobei hierfür der Körperschaftsteuersatz von bisher 25% auf jetzt 15% gesenkt wurde. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer sollte die Steuerquote der Kapitalgesellschaften auf unter 30% sinken. Wurde dieses Ziel erreicht?

1. Nicht abzugsfähige Gewerbesteuer

Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften ist durch die Unternehmensteuerreform 2008 zwar auf 15 % gesunken, gleichzeitig wurde jedoch die Gewerbesteuer in den Katalog der nicht abziehbaren Betriebsausgaben aufgenommen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % abgesenkt. Die Gewerbesteuer gehört bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern gem. § 4 Abs. 5b EStG 2008 seitdem zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Infolgedessen nimmt die Bedeutung der Gewerbesteuer im System der Ertragsteuern der Kapitalgesellschaften deutlich zu. Und dieser Effekt wird sich durch die Erweiterung der Hinzurechnungen nochmals verstärken.

2. Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen

In der folgenden Übersicht habe ich dargestellt, wie sich die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes und die Zuordnung der Gewerbesteuer zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf die Steuerbelastung der GmbH insgesamt auswirkt, jeweils unter Annahme eines Gewerbesteuerhebesatzes von 300%, 400%, 420% und 490%:

Gewerbesteuerhebesatz
300%
400%
420%
490%
Gewinn der GmbH 100,00 100,00 100,00 100,00
Gewerbesteuer 3,5% 10,50 14,00 14,70 17,15
Körperschaftsteuer 15,0% 15,00 15,00 15,00 15,00
Solidaritätszuschlag 5,5% 0,83 0,83 0,83 0,83




Steuerbelastung nach Unternehmensteuerreform 2008 26,33 29,83 30,53 32,98
Steuerbelastung vor Unternehmensteuerreform 2008 35,98 38,65 39,15 40,86




Differenz der Steuerbelastung vorher und nachher:
9,65
8,82
8,62
7,88

Anhand dieser Übersicht ist deutlich zu sehen, dass eine Steuerbelastung der GmbH unter 30% erst dann erreicht wird, wenn der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde unter 420% liegt. In den meisten größeren Städten Deutschlands liegt der Gewerbesteuerhebesatz jedoch weit darüber und schraubt damit die jährliche Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften nach oben.

Mein Fazit zum Ziel der Unternehmenssteuerreform 2008

Die Kapitalgesellschaften in Gemeinden mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebessatz “auf dem Lande” werden stärker entlastet als die Kapitalgesellschaften in den Städten. Der Wettbewerb der Gemeinden um niedrige Gewerbesteuerhebesätze wird weiter zunehmen, um ertragstarke Unternehmen anzulocken und so ggf. auch Arbeitsplätze zu schaffen. Die Bedeutung der Gewerbesteuer in Kombination mit den anderen Ertragsteuern wird in Zukunft noch wichtiger werden.

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