Mit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 wurde auch die Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter neu geregelt, wobei sich erneut ein vollständiger Systemwechsel ergab. Während die Gewinnausschüttung der GmbH an natürliche Personen bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert wurde, unterliegt diese ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer, sofern sich die Anteile der Gesellschafter in deren Privatvermögen befindet.
Inhalt:
1. Systemwechsel: Abgeltungssteuer ab 01.01.2009
Mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 zum 01.01.2009 werden
- Zinsen,
- Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und
- andere Kapitaleinnahmen
mittels einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Werbungskosten sind künftig nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abzugsfähig. Damit ist bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter erneut ein Systemwechsel verbunden, obwohl seit dem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren erst ein paar Jahre vergangen sind.
2. Vergleich alte und neue Rechtslage
Die Abgeltungssteuer wird bei den Empfängern einer Gewinnausschüttung gegenüber dem früheren Halbeinkünfteverfahren in jedem Fall zu einer höheren persönlichen Steuerbelastung führen. Unter dem früheren Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Hälfte der Gewinnausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, also maximal 22,5% von 100 (= 1/2 von max. 45%). Jetzt beträgt der maximale Steuersatz 25%, wobei dieser Satz auf die volle Summe der Gewinnausschüttung anzuwenden ist. Die Mehrbelastung infolge der Abgeltungsteuer nimmt sogar verhältnismäßig noch zu, wenn der persönliche Steuersatz geringer als 45% ist. In einem Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage müssen jedoch auch die Ertragsteuern der GmbH einbezogen werden, um einen vollständigen Vergleich durchzuführen.
Vergleich Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer
Zum Zwecke der Gegenüberstellung der beiden Besteuerungssysteme habe ich die nachfolgende Übersicht zum Vergleich der Besteuerung gem. Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer angefertigt:
Abgeltungsteuer |
Halbeinkünfteverfahren |
|||||
Einkommensteuersatz |
||||||
45% | 30% | |||||
Gewinn der GmbH vor Ertragsteuern |
100,00 |
100,00 |
100,00 |
|||
Ertragsteuern der GmbH | ./. 29,83 | ./. 38,65 | ./. 38,65 | |||
Gewinnausschüttung brutto an Gesellschafter | 70,17 | 61,35 | 61,35 | |||
Steuerpflichtiger Gewinn bei Gesellschafter |
70,17 |
30,68 |
30,68 |
|||
Abgeltungsteuer | ./. 17,54 | 0,00 | 0,00 | |||
Einkommensteuer | 0,00 | ./. 13,80 | ./. 9,20 | |||
Solidaritätszuschlag | ./. 0,96 | ./. 0,76 | ./. 0,51 | |||
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Gewinnausschüttung netto an Gesellschafter |
51,67 |
46,79 |
51,64 |
|||
Steuern auf Ebene des Gesellschafters | 18,51 | 14,56 | 9,71 | |||
Ertragsteuern auf Ebene der GmbH | 29,83 | 38,65 | 38,65 | |||
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Steuerliche Gesamtbelastung GmbH und Gesellschafter |
48,33 |
53,21 |
48,36 |
|||
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3. Fazit im Hinblick auf die Gewinnausschüttung
Anhand dieser Übersicht zum Vergleich der Besteuerung gem. Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer kann man folgendes Fazit ziehen:
a) Entlastung der Gesellschafter mit Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer
Gesellschafter mit einem bisherigen Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer in Höhe von 45% werden durch das System der Abgeltungsteuer entlastet.
b) Belastung der Gesellschafter mit Einkommensteuersatz unter 30%
Gesellschafter mit einem bisherigen persönlichen Einkommensteuersatz unter 30% werden dagegen durch das System der Abgeltungsteuer ungleich höher belastet als nach dem bisherigen System des Halbeinkünfteverfahrens.
c) Erhöhte steuerliche Gesamtbelastung bei Gesellschaftern mit Einkommensteuersatz unter 30%
Bei Gesellschaftern mit einem bisherigen persönlichen Einkommenssteuersatz unter 30% erhöht sich insgesamt sogar die steuerliche Gesamtbelastung von GmbH und Gesellschafter.
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