Zum 01.10.2022 sind neben der Erhöhung des Mindestlohns weitere Änderungen bei Minijobs und Midijobs vorgesehen. Der Mindestlohn steigt ab 01.10.2022 auf 12,00 Euro pro Stunde. Die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs steigt von 450 Euro auf 520 Euro. Der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich insgesamt nach oben mit einer neuen Höchstgrenze von 1.600 Euro/Monat. Darüberhinaus sind bei diesen Arten der Beschäftigung auch grundlegende Neuerungen vorgesehen.

Erhöhung des Mindestlohns ab 01.10.2022

Zum 01.10.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde.

In bestimmten Fällen ergeben sich nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz andere Branchen-Mindestlöhne.

Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs steigt auf 520 Euro/Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs steigt ab 01.10.2022 von heute 450 Euro/Monat auf dann 520 Euro/Monat. Da gleichzeitig auch der Mindestlohn auf 12 Euro/Stunde angehoben wird, kommt eine Formel zur Berechnung dynamischen Geringfügigkeitsgrenze auf eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

Entsprechend der Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung führt ein gelegentliches nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Für diese Ausnahmeregelung kommt ab 01.10.2022 gesetzliche Regelung, die zeitlich und in der Höhe definiert wird. Es ist vorgesehen, dass ein nicht vorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Monate innerhalb eines Jahres jeweils bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze zulässig bleibt.

Höhere Entgeltgrenze bei Midijobs

Es gibt einen Übergangsbereich, der oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von Minijobs beginnt und aktuell bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 1.300 Euro/Monat endet. Beschäftigungsverhältnisse in diesem Übergangsbereich bezeichnet man auch als Midijobs.

Ab 01.10.2022 wird diese Höchstgrenze auf 1.600 Euro/Monat angehoben. Der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich somit ab 01.10.2022 insgesamt nach oben und reicht dann von 520,01 bis 1.600 Euro pro Monat. Darüberhinaus können sich Midijobber im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge auf eine stärkere Entlastung freuen. Insbesondere geht es darum, den Sprung der Sozialversicherungsbeiträge beim Wechsel vom Minijob zum Midijob zu glätten.

Für Midijobber, die am 30.09.2022 mehr als geringfügig entlohnt werden, aber die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro/Monat nicht überschreiten, gilt eine Übergangsregelung bis 31.12.2023, währenddessen sie unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig bleiben. Dieser Bestandsschutz gilt nur in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auf Antrag ist allerdings eine Befreiung möglich. In der Rentenversicherung werden sie wie Minijobber rentenversicherungspflichtig, sofern sie nicht einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen.

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