Eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden, wobei die Gesellschafter den Zweck der GmbH im Gesellschaftsvertrag festlegen. Er ist das übergeordnete Ziel, das die Gesellschafter mit der Gründung der GmbH verfolgen. In den meisten Fällen verfolgen die Gesellschafter wirtschaftliche Zwecke mit Gewinnerzielungsabsicht mittels der im Unternehmensgegenstand definierten Tätigkeiten. Letztere werden im Handelsregister...

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