Stichwörter: : "Stammkapital"

am in Unternehmensführung

Eine Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH ist in sehr unterschiedlichen Formen möglich, wobei sich die Varianten in die beiden großen Bereiche Eigen- und Fremdkapital unterteilen lassen. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Beteiligung an einer GmbH bietet sowohl der GmbH bzw. den Gesellschaftern als auch dem Investor Vor- und Nachteile, die gegeneinander abzuwägen sind....

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Die Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehört zu den Themen, die ich nicht nur hier auf diesem Blog schon mehrfach behandelt habe und in der Praxis eine enorme Bedeutung hat. Die zunehmende Anzahl an Anfragen aus ganz Deutschland lässt bei mir keine Zweifel mehr aufkommen, dass auch die Deutsche Rentenversicherung seit einigen Jahren die Prüfung...

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am in Geschäftsführer Gesellschafter

Es gibt nicht mehr viele Wege, wie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ohne beherrschende Stellung die Sozialversicherungspflicht vermeiden können. Seitdem das Bundessozialgericht (BSG) vor wenigen Jahren das Ende der Sonderregelungen für die sog. Familien-GmbH ausgerufen hat und nach neuer Rechtsprechung nur noch auf die Rechtsmacht des betreffenden Gesellschafter-Geschäftsführers abstellt, ist die Situation für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne beherrschende Stellung...

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Die Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter in der GmbH beurteilt sich in erster Linie nach ihrem Anteil am Stammkapital oder aufgrund besonderer Vereinbarungen in der Satzung, die dem Gesellschafter bestimmte Sonderrechte einräumen. Im wesentlichen geht es darum, ob ein mitarbeitender Gesellschafter aufgrund seiner Kapitalbeteiligung oder satzungsmäßiger Sonderrechte eine beherrschende Stellung in der GmbH besitzt und somit wie...

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am in Insolvenz

Soweit ein Gesellschafter mit der Erbringung seiner Einlageverpflichtung säumig ist, kann dies von der Gesellschaft mehrfach sanktioniert werden, im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss des säumigen Gesellschafters. Im Übrigen besteht dann auch ein Haftungsrisiko für den letzten und jeden früheren Rechtsvorgänger des ausgeschlossenen Gesellschafters, soweit die entsprechende Zahlung von dem Gesellschafter oder seinem Rechtsvorgänger nicht...

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am in Steuerrecht

Sogenannte Gesellschafterdarlehen an die GmbH spielten in Deutschland schon immer eine wichtige Rolle und werden im Steuerrecht i.d.R. auch als echte Darlehen anerkannt, wobei gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und bei Darlehensverträgen unter nahen Angehörigen einige formale Dinge zu beachten sind, um im Falle von Zinszahlungen der GmbH das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung auszuschließen. Angesichts der...

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am in Geschäftsführer

Seit der Änderung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im August 2012 gelten die Grundsätze zur Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführer auch bei der sog. Familien-GmbH. Hiernach ist in erster Linie die abstrakte Rechtsmacht des Geschäftsführers entscheidend. Diesbezüglich kommt es auf die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Rechtsmacht des Geschäftsführers an, ob dieser unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten verhindern kann....

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