Stichwörter: : "Stammkapital"

am in Sozialversicherungsrecht

Nunmehr hat das Bundessozialgericht auch die Frage der Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter in ihrer Stellung als Treuhänder für Dritte entschieden. Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht geschäfsführender Gesellschafter beurteilt sich allein nach dem Umfang der Kapitalbeteiligung und dem Ausmaß des sich daraus ergebenden Einflußnahme auf die Gesellschaft....

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Eine GmbH bzw. UG haftungsbeschränkt kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mit ihrem Geschäftsführer Kurzarbeit vereinbaren und entsprechendes Kurzarbeitergeld beantragen. Ein Unternehmen kann grundsätzlich für alle Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden. Auch beim Geschäftsführer der GmbH oder UG haftungsbeschränkt können die vertraglichen Verhältnisse so gestaltet sein, dass diese wie abhängige Beschäftigte...

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Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Einheits-GmbH & Co. KG ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital der GmbH oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss er über eine hinreichende Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft verfügen, die ihm einen maßgeblichen Einfluss auf...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich auch dann selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss der Geschäftsführer aufgrund einer hinreichenden Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft in der Lage sein, maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse...

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Auch ein Kommanditist ist als Geschäftsführer einer GmbH & Co KG nur dann selbständig tätig, wenn er über die Rechtsmacht verfügt, Weisungen an sich als Geschäftsführer zu verhindern. Diese Rechtsmacht kann sich sowohl aus seiner Stellung als Kommanditist bei der GmbH & Co KG als auch aus der beherrschenden Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft ergeben, die...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. In dieser Konstellation unterliegt der Geschäftsführer nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Rechtsmacht kann sich auch aus einer mittelbaren Beteiligung an...

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