Seit der Änderung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im August 2012 gelten die Grundsätze zur Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführer auch bei der sog. Familien-GmbH. Hiernach ist in erster Linie die abstrakte Rechtsmacht des Geschäftsführers entscheidend. Diesbezüglich kommt es auf die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Rechtsmacht des Geschäftsführers an, ob dieser unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten verhindern kann....

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