Das LG Berlin hat einen Schadensersatzanspruch eines Gastwirts gegen das Land Berlin wegen der corona-bedingten Schließung seiner Kneipe im Frühjahr 2020 abgelehnt. Es sieht unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Berlin. Mit anderen Worten, es fehlt an einer Anspruchsgrundlage....

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