Eine Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung entsteht, wenn es der oder die Geschäftsführer entgegen der gesetzlichen Pflicht versäumen oder bewusst unterlassen, trotz Insolvenzreife der Gesellschaft rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und dadurch bestehende oder gar neu hinzutretende Gläubiger schädigen. Dies ist nur eine der besonderen Pflichten der Geschäftsführer während der Krise einer GmbH, in der die Unternehmensführung...

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