Mit der sog. Kassenrichtlinie 2010 hat die Finanzverwaltung erhöhte Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausrüstung einer sog. Registrierkasse festgelegt. Die darin enthaltene Übergangsregelung ist zum 31.12.2016 abgelaufen. Damit wird es für die betroffenen Betriebe mit umfangreichem Bargeldverkehr noch schwieriger, die bestehenden steuerrechtlichen Pflichten bei der Kassenführung zu beachten und einzuhalten. Wer ab dem 01.01.2017 noch...

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