Der BGH bejaht eines Haftung des Liquidators gegenüber Gläubigern einer bereits gelöschten GmbH. Hiernach haftet der Liquidator einer bereits gelöschten GmbH gegenüber einem Gläubiger der Gesellschaft, wenn er bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht berücksichtigt hat. Die Haftung gegenüber dem Gläubiger erstreckt sich bis zur Höhe der verteilten...

[ Weiterlesen ]