Einen Kündigungsschutz für Geschäftsführer gibt es grundsätzlich nicht, da der GmbH-Geschäftsführer Mitglied des Vertretungsorgans einer juristischen Person ist und daher gem. § 14 KSchG im Normalfall nicht vom Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes erfasst wird. Dies gilt unabhängig davon, ob er Geschäftsführer ohne Beteiligung am Stammkapital oder Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist bis auf wenige...

[ Weiterlesen ]