Stichwörter: : "Haftung"

am in Geschäftsführer

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört unabhängig von der Rechtsform, Größe oder Branche zur unverzichtbaren Grundausstattung eines Unternehmens. Manche Existenzgründer und unerfahrene Geschäftsführer einer GmbH bzw. UG haftungsbeschränkt sind zwar der Auffassung, dass sie angesichts der Haftungsbeschränkung keine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum, da bei fahrlässiger Verursachung von Personen- oder Sachschäden schnell existenzbedrohende Schadenssummen entstehen...

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am in Liquidation

Der BGH bejaht eines Haftung des Liquidators gegenüber Gläubigern einer bereits gelöschten GmbH. Hiernach haftet der Liquidator einer bereits gelöschten GmbH gegenüber einem Gläubiger der Gesellschaft, wenn er bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht berücksichtigt hat. Die Haftung gegenüber dem Gläubiger erstreckt sich bis zur Höhe der verteilten...

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am in Sozialversicherungsrecht

Seitdem die Deutsche Rentenversicherung anlässlich einer Betriebsprüfung schwerpunktmäßig auch den sozialversicherungsrechtlichen Status beschäftigter Geschäftsführer in der GmbH überprüft, häufen sich bei mir die Fälle, in denen es auch um die Haftung der Steuerberater für nachträgliche Beitragsnachforderungen geht. Im Raum stehen häufig vier- bis fünfstellige Beträge, die sich aus der nachträglichen Feststellung einer Sozialversicherungspflicht der beschäftigten...

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Erneut hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil vom 14.03.2018 entschieden: GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig. GmbH-Geschäftsführer sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen sind und unterliegen daher daher der Sozialversicherungspflicht. Ausnahmen gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern diese eine so weitreichende Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen....

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am in Geschäftsführer Insolvenz

Eine Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung entsteht, wenn es der oder die Geschäftsführer entgegen der gesetzlichen Pflicht versäumen oder bewusst unterlassen, trotz Insolvenzreife der Gesellschaft rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und dadurch bestehende oder gar neu hinzutretende Gläubiger schädigen. Dies ist nur eine der besonderen Pflichten der Geschäftsführer während der Krise einer GmbH, in der die Unternehmensführung...

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Neben der Sozialversicherungspflicht der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gehört die Prüfung der Scheinselbständigkeit freier Mitarbeiter oder Subunternehmer regelmäßig zu den Schwerpunkten im Rahmen einer Betriebsprüfung. Bei entsprechendem Anlass sind diese beiden Themen leider häufig ein gefundenes Fressen für die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung....

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am in Geschäftsführer

Nach § 64 S. 1 GmbHG (= § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.) haften die Geschäftsführer einer GmbH für den Schaden, der durch geleistete Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung entstanden ist. Hierbei handelt es sich um eine Haftungsregelung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht (inzwischen geregelt in § 15a InsO...

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