Im Zusammenhang mit der Ermittlung nachträglicher Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt ist das BMF-Schreiben vom 05.04.2019 zu beachten. Nach der neuen Rechtsprechung des BFH seit 2017 gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung grundsätzlich nur solche Aufwendungen des Gesellschafters, die nach handels- und bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen zu einer offenen oder verdeckten Einlage...
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Gesellschafterdarlehen"
Der BFH bekräftigt in einem aktuellen Urteil vom 10.12.2019 den Vertrauensschutz für Gesellschafterdarlehen, die bis zum 27.09.2017 als eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen geleistet wurden oder eigenkapitalersetzend geworden sind. Das Gleiche gilt für vergleichbare Finanzierungshilfen der Gesellschafter....
[ Weiterlesen ]Mit dem Urteil vom 11.07.2017 beendete der BFH eine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen und vergleichbarer Finanzierungshilfen im Steuerrecht. Bis dahin führten Verluste hierraus regelmäßig zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung an einer GmbH. Der BFH wies in der Entscheidung darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten des MoMiG am 01.11.2008 die rechtliche Grundlage für...
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BMF-Schreiben zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung